Urteile chronologisch
- Landgericht Hamburg, Beschluss v. 09.03.2010 - Az.: 308 O 536/09
- Leitsatz:
1. Der Verstoß gegen ein gerichtliches Verbot, bestimmte Musikdateien online anzubieten, führt zu einem Ordnungsgeld iHv. 1.500,- EUR gegen die Rapidshare AG. Im Falle eines erstmaligen Verstoßes ist ein Ordnungsgeld in dieser Höhe angemessen, da davon auszugehen ist, dass Rapidshare sich zukünftig an die gerichtlichen Auflagen hält.
2. Der Rapidshare AG fällt ein Organisationsverschulden zur Last. Es reicht nicht aus, dass sie die Mitarbeiter ihrer "Abuse-Abteilung" anweist, alle neu eingestellten Inhalte Dritter auf die verbotenen Musikdateien zu überprüfen oder dass sie entsprechende Wortfilter beim Datei-Upload einsetzt. Im Urheberrecht gilt vielmehr ein verschärfter Sorgfaltsmaßstab.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 09.03.2010 - Az.: 33 W (pat) 104/08
- Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 08.03.2010 - Az.: I-20 U 177/08
- Leitsatz:
Die Bezeichnung als "griechischer Wirtschaftsprüfer" ist irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn weder eine Bestellung zum Wirtschaftsführer vorliegt noch der Betreffende die Bezeichnung Wirtschaftsprüfer in Griechenland führen darf.
- Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 08.03.2010 - Az.: I-20 U 188/09
- Leitsatz:
Wehrt sich ein Arzt gegen die heimlichen Filmaufnahmen von RTL in seiner Praxis, so kann er einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch nicht im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens durchsetzen. Im Rahmen einer Abwägung mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht hat die Presse- und Rundfunkfreiheit Vorrang.
- Landgericht Koeln, Beschluss v. 08.03.2010 - Az.: 28 O 756/09
- Leitsatz:
Grundsätzlich müssen Untersagungsverfügungen befolgt werden. Ist dies im Einzelfall nicht möglich und mit außerordentlichen finanziellen Konsequenzen verbunden, ist die Einhaltung der Untersagungsverfügung ausnahmsweise nicht zumutbar. Die Festsetzung eines Ordnungsgeldes ist nur bei einem Verschulden gerechtfertigt.
- Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss v. 08.03.2010 - Az.: 9 U 1283/09
- Leitsatz:
1. Im Rahmen eines Fernabsatzvertrages ist die Klausel über die Rücksendekosten nur dann wirksamer Vertragsbestandteil, wenn die Regelung ausdrücklich vertraglich vereinbart wird.
2. Ist trotz Fehlen einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung die Passage über die Rücksendekosten Teil der Widerrufsbelehrung, so liegt hierin ein Wettbewerbsverstoß. - Landgericht Hamburg, Urteil v. 05.03.2010 - Az.: 308 O 691/09
- Leitsatz:
Der Anschlussinhaber haftet für den urheberrechtswidrigen Upload eines Computerspiels in einer P2P-Tauschbörse. Er kann sich nicht pauschal damit herausreden, nicht gewusst zu haben, dass sich rechtswidrige Dateien auf seinem PC befinden.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 05.03.2010 - Az.: 324 O 565/08
- Leitsatz:
Das amerikanische Videoportal YouTube muss einen Videobeitrag, welcher in schwerwiegender Weise die postmortalen Rechte des verstorbenen Präsidenten des Zentralrats der Juden zeigt, entfernen. YouTube verletzt die Menschwürde des Verstorbenen in besonders schwerer Art, da es seit Jahren positive Kenntnis von dem Video hat und den Beitrag dennoch nicht entfernte.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 04.03.2010 - Az.: III ZR 79/09
- Leitsatz:
Ein Internet-System-Vertrag ist insgesamt als Werkvertrag zu qualifizieren, so dass nicht der Besteller, sondern der Werkunternehmer vorzuleisten hat.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 04.03.2010 - Az.: 30 W (pat) 87/09
- Leitsatz:
Markenbeschwerdeverfahren – "speedway" – kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft

