Urteile chronologisch

Bundespatentgericht, Beschluss v. 15.03.2010 - Az.: 25 W (pat) 76/09
Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 13.03.2010 - Az.: 13 B 79/10
Leitsatz:

Die Bundesnetzagentur darf einem Online-Plattformbetreiber die Verlängerung der 0180er-Rufnummern untersagen. Das eigenmächtige Verlängern und Überlassen der Rufnummern an Dritte durch den Betreiber ist unzulässig.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 12.03.2010 - Az.: 308 O 640/08
Leitsatz:

Die Deutsche Telekom haftet nicht für die rechtswidrigen Inhalte, die auf der Domain "d(...).am" begangen werden. Bei einem Access-Provider handelt es sich um einen neutralen technischen Anbieter, der nicht dazu verpflichtet werden kann, eine Sperrung des Internetzugangs vorzunehmen.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 12.03.2010 - Az.: 28 W (pat) 81/09
Leitsatz:

Markenbeschwerdeverfahren – "QUANTEN/QUANTEC" – beschreibender und damit schutzunfähiger Bedeutungsgehalt des Begriffs "Quanten" – keine unmittelbar Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne

Bundesgerichtshof , Urteil v. 11.03.2010 - Az.: I ZR 27/08
Leitsatz:

Wechselt ein Mitarbeiter zu einem anderen Unternehmen und informiert seine vorherigen Kunden über diesen Unternehmenswechsel, so ist darin nicht zwingend ein Wettbewerbsverstoß zu sehen. Dies gilt immer dann, wenn der Anrufer eine mutmaßliche Einwilligung annehmen darf, weil aufgrund konkreter Umstände ein sachliches Interesse an der Telefonwerbung vermutet wird.

Amtsgericht Frankfurt_a_M, Urteil v. 11.03.2010 - Az.: 30 C 2598/08-25
Leitsatz:

Der Inhaber eines Internetanschlusses ist nicht verpflichtet, Dritte, denen er die Nutzung seines PCs gestattet hat, zu überwachen. Eine Pflicht hierzu besteht nur, wenn der Nutzer Anhaltspunkte dafür liefert, dass die Gefahr einer Rechtverletzung besteht.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 11.03.2010 - Az.: 416 O 108/10
Leitsatz:

Der Werbeslogan "Wer das Beste will, entscheidet sich nicht für irgendein Netz" stellt keine unzulässige Alleinstellungsbehauptung dar. Der Kunde geht nicht davon aus, dass nur ein einziges Produkt beworben wird.

Landgericht Dortmund, Urteil v. 11.03.2010 - Az.: 18 O 90/09
Leitsatz:

Das Aufstellen von mehr als drei Geldspielgeräten in einem Geschäftslokal ist unzulässig. Dies stellte einen Verstoß gegen die Verordnung über Geldspielgeräte dar.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 11.03.2010 - Az.: III ZR 178/09
Leitsatz:

Die alten Telefonkarten aus dem Jahr 1998 der ehemaligen Deutschen Bundespost, die mittlerweile gesperrt sind, können bis zum Jahr 2012 umgetauscht werden. Da in der Zwischenzeit die Änderungen in der Gesetzlage eingetreten sind und die regelmäßige 30-jährige Verjährungsfrist in eine 3-jährige umgewandelt wurde, muss dem Interesse der Karteninhaber Rechung getragen werden.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 11.03.2010 - Az.: I ZR 35/08
Leitsatz:

Reichweite des Rechts zur Bearbeitung von Musikwerken für Klingeltöne auf Grund des Berechtigungsvertrages mit der GEMA - Realton