Urteile chronologisch

Bundesgerichtshof , Urteil v. 31.03.2010 - Az.: I ZR 75/08
Leitsatz:

Ein Unternehmen darf mit einer Rabattaktion werben, deren Angebotsdauer auf lediglich einen Tag ausgerichtet ist. Trotz der zeitlichen Befristung liegt keine rechtswidrige Anlockwirkung vor, da der Verbraucher durchaus in der Lage ist, rational zu entscheiden und in vernünftiger Weise mit einem angebotenen Rabatt umzugehen.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 31.03.2010 - Az.: I ZR 36/08
Leitsatz:

Ein Verein für Kapitalanleger darf in seinem Geschäftsnamen den Zusatz "Verbraucherzentrale" führen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat keinen Anspruch auf alleinige Nutzung der Bezeichnung, da kein Kennzeichenschutz aufgrund Verkehrsgeltung vorliegt. Dem durchschnittlichen Verbraucher ist die Existenz und Tätigkeit der Verbraucherzentrale Bundesverband nicht bekannt, er kennt allenfalls die Verbraucherzentralen der einzelnen Bundesländer.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 31.03.2010 - Az.: I ZR 174/07
Leitsatz:

Da es sich bei der Firma Peek & Cloppenburg um zwei unabhängige Unternehmen handelt, die unter demselben Namen in der Modebranche tätig sind und ihren Geschäftssitz jeweils in Düsseldorf und Hamburg haben, muss auf der Webseite deutlich gemacht werden, dass es sich um eigenständige, unterschiedliche Firmen handelt.

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 31.03.2010 - Az.: I ZR 27/09
Leitsatz:

Urheberrechtlicher Besichtigungsanspruch: Streitwertbemessung - Streitwert eines Besichtigungsanspruchs

Bundespatentgericht, Beschluss v. 31.03.2010 - Az.: 26 W (pat) 76/09
Landgericht Berlin, Urteil v. 30.03.2010 - Az.: 27 S 23/09
Leitsatz:

Die ehemalige Geliebte eines bekannten Politikers, mit dem sie zusammen ein Kind hat, hat einen Anspruch auf Zahlung von 10.000,- EUR Schadensersatz, wenn heimlich Fotos von ihr aufgenommen und in der Zeitung veröffentlicht werden, die Spekulationen um eine weitere Schwangerschaft untermauern sollen.

Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 30.03.2010 - Az.: 6 U 240/09
Leitsatz:

Auch ein einzelner Großbuchstabe kann - vor allem im Bereich der Mode - markenrechtlichen Schutz genießen. Bestehen zwischen zwei als Marke eingetragenen Großbuchstaben kaum auffällige grafische Unterschiede, sind die Buchstaben verwechslungsfähig.

Landgericht Bochum, Beschluss v. 30.03.2010 - Az.: I-17 O 21/09
Leitsatz:

Es handelt sich um eine wettbewerbsrechtlich nicht abmahnfähige Bagatelle, wenn ein Elektronikhändler seine Online-Angebote für Bildschirme lediglich mit Zollangaben versieht ohne zeitgleich die Zentimeter-Größe anzugeben.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 30.03.2010 - Az.: 4 U 212/09
Leitsatz:

Das vorherige Öffnen der Cellophanfolie von Software-Verpackungen führt nicht dazu, dass das Widerrufsrecht entfällt. Dies kann aber der Fall sein, wenn eine spezielle Versiegelung der Packung vorhanden ist, die der Kunde entsiegelt hat.

Landgericht Berlin, Urteil v. 30.03.2010 - Az.: 15 O 341/09
Leitsatz:

Verpflichtet sich der Unterlassungsschuldner gegenüber einem Anbieter von Online-Stadtplandiensten, dessen Kartenausschnitte nicht mehr im Internet zu veröffentlichen, so liegt ein Verstoß gegen diese Unterlassungserklärung vor, wenn der rechtswidrige Inhalt nach Eingabe der genauen URL nach wie vor abrufbar ist.