Urteile chronologisch
- Landgericht Koeln, Urteil v. 08.04.2010 - Az.: 28 O 638/09
- Leitsatz:
Eine vollständige Rückrufaktion eines Buches ist nicht gerechtfertigt, wenn lediglich ein einziger Satz eine falsche Tatsachenbehauptung enthält. Dies gilt vor allem dann, wenn der Satz keine schwerwiegende Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts enthält und sich zudem auf Umstände bezieht, die seit Jahren strittig sind.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 08.04.2010 - Az.: 28 O 638/09
- Leitsatz:
Eine vollständige Rückrufaktion eines Buches ist nicht gerechtfertigt, wenn lediglich ein einziger Satz eine falsche Tatsachenbehauptung enthält. Dies gilt vor allem dann, wenn der Satz keine schwerwiegende Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts enthält und sich zudem auf Umstände bezieht, die seit Jahren strittig sind.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 08.04.2010 - Az.: I-17 U 203/09
- Leitsatz:
Die Klauseln eines Mobilfunk-Service-Providers, wonach sich der Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten um 12 weitere Monate verlängert, ist zulässig. Dies gilt zumindest dann, wenn es sich um Dienstleistungen handelt, für die eine kürzere Laufzeit nicht sinnvoll ist.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 07.04.2010 - Az.: 28 W (pat) 20/09
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 07.04.2010 - Az.: 28 W (pat) 501/09
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 07.04.2010 - Az.: 28 W (pat) 36/09
- Landgericht Itzehoe, Urteil v. 06.04.2010 - Az.: 5 O 81/09
- Leitsatz:
Eine als redaktioneller Artikel getarnte Werbung in einer Frauenzeitschrift ist rechtswidrig, wenn dies in der Form geschieht, dass über ein bestimmtes Diät-Produkt und dessen sensationellen Erfolg berichtet wird mit den Worten "Toll! 28 Kilo weg - in nur einem halben Jahr!".
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 06.04.2010 - Az.: 30 W (pat) 36/07
- Leitsatz:
Markenbeschwerdeverfahren – "Topscan" – Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft
- Bundespatengericht , Beschluss v. 01.04.2010 - Az.: 27 W (pat) 41/10
- Leitsatz:
Auch wenn der Begriff "Fickshui" vulgär klingt und sexuelle Züge aufweist, ist dieser Aspekt nicht derartig dominant, dass er gegen die guten Sitten verstößt. "Fickshui" ist daher der markenrechtliche Schutz für die Bereiche Bekleidung und Schuhe nicht zu versagen.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 31.03.2010 - Az.: I ZR 34/08
- Leitsatz:
Ein gewerblicher Verkäufer, der seine Produkte online über die Auktionsplattform eBay vertreibt, darf Verbrauchern gegenüber die Gewährleistung nicht ausschließen. Verbrauchern gegenüber ist dieses Vorgehen als unlauter einzustufen. Andernfalls muss sein Angebot auf eBay so ausgestaltet sein, dass keine Zweifel bestehen, dass Verbraucher nicht angesprochen werden sollen.

