Urteile chronologisch
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 23.04.2010 - Az.: 406 O 46/10
- Leitsatz:
Die Reklame eines Telekommunikationsunternehmens mit der Aussage "Überall online" ist irreführend, wenn eine flächendeckende Netzabdeckung nicht vorhanden ist. Die Werbung mit der Zusage, dass "DSL-Geschwindigkeit" vorliege, ist nur dann zulässig, wenn diese Geschwindigkeit auch tatsächlich erreicht wird.
- Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil v. 22.04.2010 - Az.: 1 K 943/09
- Leitsatz:
Der Focus Magazin Verlag hat einen presserechtlichen Anspruch, dass ihm das Kultusministerium des Landes Baden-Württemberg die durchschnittlichen Abiturnoten der Gymnasien mitteilt. Die Auskunft kann ausnahmsweise nur dann verweigert werden, wenn dadurch ein überwiegendes öffentliches oder schutzwürdiges privates Interesse verletzt wird.
- Landgericht Muenster, Urteil v. 21.04.2010 - Az.: 21 O 36/10
- Leitsatz:
Die Übernahme von prägenden Elementen eines Werbe- und Gestaltungskonzepts von Franchise-Restaurantbetrieben ist unzulässig. Es stellt eine wettbewerbswidrige Nachahmung von fremden Leistungen dar.
- Oberlandesgericht Gera, Urteil v. 21.04.2010 - Az.: 2 U 88/10
- Leitsatz:
1. Durch ein vorgegebenes Setzen des Hakens im Rahmen einer Einverständniserklärung für E-Mail-Werbung liegt eine unzulässige "Opt-Out"-Regelung vor.
2. Ein Unternehmer darf dem Kunden jedoch auch ausnahmsweise ohne Einwilligung E-Mail-Werbung schicken, wenn ähnliche Waren beworben werden. - Landgericht Bochum, Urteil v. 21.04.2010 - Az.: I-13 O 261/09
- Leitsatz:
Ein Unternehmen handelt rechtswidrig, wenn es gegenüber seinem Mitbewerber Abmahnungen ausspricht und dabei getrennt gegen die GmbH und den Geschäftsführer vorgeht. Von einer Rechtsmissbräuchlichkeit ist vor allem dann auszugehen, wenn für die gesonderten Abmahnungen weder ein wirtschaftliches oder wettbewerbsrechtliches Interesse spricht.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 21.04.2010 - Az.: 28 O 596/09
- Leitsatz:
Das öffentliche Zugänglichmachen eines einzigen Musikalbums in einer P2P-Musiktauschbörse kann bereits einen erheblichen Rechtsverstoß darstellen. Eine Deckelung der Abmahnkosten auf 100,- Euro gemäß § 97 a Abs.2 UrhG liegt somit nicht vor.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 21.04.2010 - Az.: 17 W (pat) 119/05
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 21.04.2010 - Az.: 26 W (pat) 78/09
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 20.04.2010 - Az.: 5 W 92/10
- Leitsatz:
Es liegt keine wettbewerbswidrige Irreführung des Verbrauchers vor, wenn in einer Reklame für Treppen auf Wärmedämmungswerte Bezug genommen wird und ein Hinweis auf eine entsprechende DIN-Norm erfolgt. Auch wenn keine ergänzenden Erläuterungen hinsichtlich des Wärmedämmungsverfahrens erfolgen, kann von einem Wettbewerbsverstoß nicht ausgegangen werden.
- Finanzgericht Koeln, Urteil v. 20.04.2010 - Az.: 8 K 3038/08
- Leitsatz:
Bei der Festsetzung der Einkommenssteuer darf die Finanzbehörde den Erlös aus dem Verkauf einer Internet-Domain nicht als sonstige Einkünfte berücksichtigen.

