Urteile chronologisch

Bundesgerichtshof , Urteil v. 29.04.2010 - Az.: I ZR 23/08
Leitsatz:

Ein Reiseveranstalter darf in seinem Prospekt ausnahmsweise nur mit dem Grundpreis werben, wenn der Endpreis aufgrund variierender Flughafenzuschläge nicht abschließend angegeben werden kann. Der Veranstalter darf dann im Katalog darauf hinweisen, dass die einzelnen Flughafenzuschläge und damit der Endpreis im Reisebüro erfragt werden können. Dies gilt aber nur dann, wenn er sich im Vorfeld die Möglichkeit der Preisanpassung vorbehält.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 29.04.2010 - Az.: Xa ZR 101/09
Leitsatz:

Luftbeförderungsvertrag: Wirksamkeit einer Klausel in AGB eines Luftfahrtunternehmens über die Reihenfolge und vollständige Nutzung von Flugcoupons

Bundespatentgericht, Beschluss v. 29.04.2010 - Az.: 25 W (pat) 194/09
Bundespatentgericht, Beschluss v. 29.04.2010 - Az.: 25 W (pat) 151/09
Landgericht Berlin, Urteil v. 28.04.2010 - Az.: 96 O 41/10
Leitsatz:

Eine Musikmesse kann als Werktitel schutzfähig im Sinne des Markenrechts sein, wenn hinter ihr ein bestimmtes Konzept steht. Der Bezeichnung "Country Music Messe" fehlt nicht die für einen markenrechtliche Schutz erforderliche Kennzeichnungskraft.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 28.04.2010 - Az.: 9 O 19410/09
Leitsatz:

Das Lexikon Brockhaus darf zur Illustration des Covers und eines Beitrags das Foto von Mario Adorf ohne dessen Einwilligung nutzen. Ein Unterlassungs- und Entschädigungsanspruch steht dem Schauspieler nicht zu.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 28.04.2010 - Az.: 28 W (pat) 502/09
Leitsatz:

Für eine naturgetreue Abbildung einer Schusswaffe besteht für die Bereiche Videospiele und Schusswaffen kein Markenschutz. Der Eintragung steht die fehlende Unterscheidungskraft und die rein produktbezogene Gestaltungsform entgegen.

Bundespatentgericht Muenchen, Beschluss v. 28.04.2010 - Az.: 29 W (pat) 4/10
Leitsatz:

Der Begriff "abooffice" genießt Markenschutz, da die erforderliche Unterscheidungskraft vorliegt. Insofern ist die Bezeichnung als Marke für die Bereiche Uhren und Telefonanlagen eintragungsfähig.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 28.04.2010 - Az.: 29 W (pat) 18/10
Leitsatz:

Wird gegen eine Marke Widerspruch eingelegt, muss die Benutzung der Marke im Rahmen der eidesstattlichen Versicherung hinreichend glaubhaft gemacht werden. Dazu reicht es nicht aus, dass dem Gericht Unterlagen zu den jährlichen Durchschnittsumsätzen vorgelegt werden, ohne nach Art der Dienstleistung zu differenzieren. Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, die erforderlichen Zahlen selbst zu ermitteln.

Oberlandesgericht Muenchen, Beschluss v. 28.04.2010 - Az.: 31 Wx 117/09
Leitsatz:

Ein Unternehmen darf in seinem Firmennamen eine Ortsangabe tragen und sich damit ins Handelregister eintragen lassen, auch wenn der Firma nicht die Stellung eines führenden Unternehmens der Branche in dieser Stadt zukommt.