Urteile chronologisch

Bundespatentgericht, Beschluss v. 05.05.2010 - Az.: 28 W (pat) 119/09
Landgericht Muenchen, Urteil v. 04.05.2010 - Az.: 33 O 14269/09
Leitsatz:

1. Fehlt die Nennung des Namens im Impressum eines Internetauftritts, so muss dies nicht zwingend einen Wettbewerbsverstoß bedeuten. Dies gilt zumindest dann, wenn der Betreiber dieser Webseite seinen Namen bereits auf der leicht überschaubaren Startseite präsentiert.
2. Die fehlende Nennung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UStID-Nr.) ist zwar grundsätzlich wettbewerbswidrig, stellt jedoch keine spürbare Beeinträchtigung dar.

Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 04.05.2010 - Az.: 14 U 46/10
Leitsatz:

Eine bloß in Deutschland ansässige und tätige Firma darf die Geschäftsbezeichnung "International" nicht in ihrem Firmennamen führen. Darin ist eine wettbewerbswidrige Irreführung zusehen, weil die Kunden sich über die tatsächlichen geschäftlichen Verhältnisse unzutreffende Vorstellungen machen.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 04.05.2010 - Az.: 4 U 32/10
Leitsatz:

Die Online-Werbung mit den Worten "Bei Online-Bestellungen wird innerhalb Deutschlands und Österreichs frei Haus geliefert" ist wettbewerbswidrig, wenn der Unternehmer den Kunden nicht darauf hinweist, dass ein Mindermengenzuschlag anfällt, wenn die Bestellung unter 50,- EUR netto liegt.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 04.05.2010 - Az.: I-4 U 12/10
Leitsatz:

Für das Versenden eines Abschlussschreibens im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens ist eine Wartefrist von zwei Wochen angemessen. Dies ist nicht verfrüht und gibt dem Gläubiger die Möglichkeit, unnötigen Zeitverlust zu vermeiden.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 04.05.2010 - Az.: 312 O 703/09
Leitsatz:

Die Klauseln in Bezug auf die gesamte Rechteabtretung und die Pauschalhonorarvereinbarung sind im Rahmenvertrag des Bauer-Verlages gegenüber selbständigen Fotografen unwirksam. Die Regelungen gehen zu weit und benachteiligen die Bildjournalisten unangemessen.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 03.05.2010 - Az.: 27 W (pat) 173/09
Leitsatz:

Der Begriff "mobiLotto" ist für die Bereiche Computerprogramme, Werbung sowie Unterhaltung nicht als Marke eintragbar. Der durchschnittliche Verbraucher geht davon aus, dass es sich um mobiles Lotto-Spiel handelt und nicht um die Waren eines bestimmten Unternehmens.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 03.05.2010 - Az.: 27 W (pat) 227/09
Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 30.04.2010 - Az.: 6 U 208/09
Leitsatz:

Die Abkürzung "FC Bayern" für den Bundesligisten "FC Bayern München AG" ist namensrechtlich geschützt. Daher verletzt die Registrierung der spanischen Domain "fc-bayern.es" das Namensrecht des Vereins.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 30.04.2010 - Az.: 6 U 194/09
Leitsatz:

Der Vergleich von Telefontarifen ist nur dann nicht irreführend, wenn die gegenübergestellten Leistungen annähernd deckungsgleich sind. Andernfalls muss in einem Tarifvergleich klar gestellt werden, dass es sich um unterschiedliche Mindestvertragslaufzeiten handelt.