Urteile chronologisch
- Landgericht Stuttgart, Urteil v. 06.05.2010 - Az.: 17 O 341/09
- Leitsatz:
Wird eine E-Mail, die ursprünglich auf einer privaten Mailing-Liste gepostet wurde und daher nur einem begrenzten Empfängerkreis zugänglich war, veröffentlicht, so liegt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Absenders vor. Dies gilt vor allem dann, wenn die E-Mail in einem verfälschten und polemischen Kontext wiedergegeben wird.
- Amtsgericht Sangerhausen, Urteil v. 06.05.2010 - Az.: 1 C 76/09
- Leitsatz:
1. Ein Vertragsschluss kann auch durch die tatsächliche Inanspruchnahme angebotener Leistungen zustande kommen.
2. Eine solche Möglichkeit des Vertragsschlusses ergibt sich vor allem im Rahmen von alltäglichen Massendienstleistungen wie der Inanspruchnahme eines Telefonnetzes. - Amtsgericht Bonn, Urteil v. 06.05.2010 - Az.: 106 C 94/10
- Leitsatz:
Ein Vorgehen in Form einer einstweiligen Verfügung kann möglich sein, sofern schwere Nachteile für den Kläger drohen, die dessen Existenz gefährden können. Eine Existenzgefährdung ist jedoch dann nicht anzunehmen, wenn lediglich keine Möglichkeit zur Nutzung des Telefonanschlusses besteht.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 06.05.2010 - Az.: 6 U 145/09
- Leitsatz:
Kauft ein Schmuckhändler hochwertigen Hochzeitsschmuck von erheblichem Wert und schmilzt diesen ein, handelt er in Bezug auf die Erkennbarkeit der Waren fahrlässig, wenn er den Schmuck unter dubiosen Umständen kauft. Dies ist dann der Fall, wenn der Verkäufer seinen Namen nicht preis geben will und auf die Gegenzeichnung der Quittung verzichtet.
- Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 06.05.2010 - Az.: 6 U 210/09
- Leitsatz:
Nutzt der Geschäftsführer eines Unternehmens seine Vertretungsmacht aus und räumt einem Dritten die ausschließlichen Nutzungsrechte an einer Marke ein, so handelt er missbräuchlich, wenn das Unternehmen kein Entgelt erhält, sondern der Geschäftsführer dieses selbst für sich behält.
- Landgericht Hamburg, Beschluss v. 06.05.2010 - Az.: 310 O 154/10
- Leitsatz:
Der Internet-Provider CB3ROB haftet als Mitstörer dafür, dass über diese Internetseite Inhalte abrufbar gemacht und heruntergeladen werden können. Dies stellt ein öffentliches Zugänglichmachen dar, welches nur dem Rechteinhaber vorbehalten ist.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 06.05.2010 - Az.: 30 W (pat) 73/09
- Landgericht Koeln, Urteil v. 05.05.2010 - Az.: 28 O 229/09
- Leitsatz:
Die Einräumung der Nutzungsrechte hinsichtlich einer Vielzahl von Werbeaufnahmen für eine Hotel-Webseite richtet sich danach, was die Parteien vereinbart haben. Liegt keine explizite schriftliche Regelung vor, wird anhand des Vertragszweckes entschieden. Das Hotel kann die Bilder danach nicht ohne weiteres an einen Verlag weitergeben, der die Fotos für einen Innenarchitektur-Bildband nutzt.
- Landgericht Bochum, Urteil v. 05.05.2010 - Az.: I-13 O 217/09
- Leitsatz:
Es ist von einem rechtsmissbräuchlichen Abmahnverhalten auszugehen, wenn sachbeherrschendes Motiv nicht der faire Wettbewerb ist, sondern lediglich die Geltendmachung von Gebühren.
- Landgericht Hildesheim, Urteil v. 05.05.2010 - Az.: 11 O 42/09
- Leitsatz:
Unternehmen ist es nicht gestattet, Verbrauchern, die bei dem Unternehmen keine Bestellung aufgegeben haben, unaufgefordert Waren zuzusenden und sie zur Bezahlung selbiger aufzufordern. Darin ist ein wettbewerbswidriges Verhalten zu sehen.

