Urteile chronologisch
- Landgericht Koblenz, Urteil v. 18.05.2010 - Az.: 1 HK O 85/09
- Leitsatz:
Der DSL-Anbieter "1&1" darf mit den Worten "kostenlos" nicht werben, wenn nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten ein monatliches Entgelt zu entrichten ist und der Hinweis darauf in unverhältnismäßig kleiner Schrift angezeigt wird.
- Oberlandesgericht Duesseldorf, Beschluss v. 17.05.2010 - Az.: I-24 U 188/09
- Leitsatz:
Von einem sittenwidrigen Vertrag ist auszugehen, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung objektiv ein auffälliges Missverhältnis besteht. Dies ist der Fall, wenn der Kunde eines Partnervermittlungsunternehmens 1.000,- EUR bezahlt, dafür jedoch nur den Namen und die Kontaktdaten einer Person ohne weitere Hintergrundinformationen erhält.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 17.05.2010 - Az.: 15 W (pat) 305/05
- Leitsatz:
Patenteinspruchsverfahren - "Druckgas- und stopfenbetätigte Gießeinrichtung" – keine Auferlegung der Kosten eines ersten Verhandlungstermins aufgrund Vorlage neuer Ansprüche im ersten Verhandlungstermin seitens der Patentinhaberin
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 15.05.2010 - Az.: 30 W (pat) 4/09
- Leitsatz:
Der Begriff "Ultimate" ist als Marke für die Bereiche CD und Audiozubehör nicht eintragbar. Es fehlt die notwendige Unterscheidungskraft. Der durchschnittliche Kunde wird "Ultimate" ohne weiteres mit "das Allerbeste" übersetzen.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 14.05.2010 - Az.: 324 O 159/10
- Leitsatz:
Der Geschäftführer eines in der Öffentlichkeit massiv kritisierten Unternehmens muss es hinnehmen, wenn er auf dem Weg zu einer Aufsichtsratssitzung außerhalb seines Arbeitsplatzes gefilmt wird. Dieses gilt zumindest dann, wenn das Unternehmen aufgrund schlechter Arbeitsbedingungen und sittenwidriger Niedriglöhne in den Fokus der Öffentlichkeit gelangt ist und der Geschäftsführer jegliche Interviewtermine absagt. Der Begriff der Zeitgeschichte gilt sodann auch für allgemein gesellschaftliche Vorgänge.
- Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 14.05.2010 - Az.: 3 W 44/10
- Leitsatz:
Ein eBay-Angebot, welches den Kunden keine Korrekturmöglichkeit von Tipp- und Eingabefehlern aufzeigt und damit nicht deutlich informiert, wie eine Berichtigung auszuführen ist, ist unzulässig und wettbewerbswidrig.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 12.05.2010 - Az.: I ZR 209/07
- Leitsatz:
Lärmschutzwände genießen urheberrechtlichen Schutz. Der Beamte, der diese Wand im Rahmen seines Dienstverhältnisses geschaffen hat, hat eine persönliche geistige Leistung erbracht und ist als Schöpfers des Werks als Urheber zu bezeichnen. Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist davon auszugehen, dass der Urheber seinem Dienstherrn nicht die ausschließlichen Nutzungsrechte an der Lärmschutzwand eingeräumt.
- Landgericht Tuebingen, Urteil v. 12.05.2010 - Az.: 5 O 309/09
- Leitsatz:
Ein Hotel begeht keinen Wettbewerbsverstoß, wenn es in seiner Internet-Reklame nicht angibt, wie groß der "Vorrat" an den angebotenen Doppelzimmern ist und dass es sich bei dem Zimmer möglicherweise um das letzte freie Zimmer in dem angebotenen Zeitraum handelt. Da dies bei der Kaufentscheidung eines Reisenden keine übergeordnete Rolle spielt, ist in dem fehlenden Hinweis auch keine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung zu sehen.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 12.05.2010 - Az.: 5 U 221/08
- Leitsatz:
1. Die Inhaberschaft eines Rechts und die damit verbundene Aktivlegitimation verlangt nach einem substantiierten Vortrag des Klägers, der ihn als Rechtsinhaber ausweist.
2. Die im Urheberrecht verankerte Zweckübertragungsregel begrenzt die Einräumung von Nutzungsrechten insoweit, als es der Zweck des zugrunde liegenden Vertrags erfordert. - Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 12.05.2010 - Az.: 3 U 58/08
- Leitsatz:
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