Urteile chronologisch

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 02.06.2010 - Az.: 5 W 59/10
Leitsatz:

Ein Online-Händler, der gewerbsmäßig Getriebeöl für Verbrennungsmotoren anbietet, muss in seinem Angebot klar und deutlich darauf hinweisen, dass es eine Rückannahmestelle für gebrauchtes Motorenöl gibt. Andernfalls verhält er sich wettbewerbswidrig.

Landgericht Koeln, Urteil v. 02.06.2010 - Az.: 28 O 77/06
Leitsatz:

Ein Insolvenzverwalter haftet für die unberechtigte Weitergabe von gemieteter Lizenzsoftware an das nachfolgende Unternehmen, wenn in dem Nutzungsvertrag geregelt ist, dass der Lizenznehmer nicht befugt ist, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte zu übertragen.

Landgericht Berlin, Urteil v. 01.06.2010 - Az.: 27 O 59/10
Leitsatz:

Ein Unternehmen hat keinen Anspruch auf Unterlassung bestimmter Äußerungen in einer Zeitung, wenn das Unternehmenspersönlichkeitsrecht nicht verletzt wird. Davon ist nicht auszugehen, wenn in dem Zeitungsartikel darüber berichtet wird, dass der Betroffene Rechtstreitigkeiten führt und ein Vergleichsangebot von der Gegenseite nicht angenommen wurde. Dies gilt auch, wenn der Artikel unwahre Behauptungen enthält.

Landgericht Bonn, Urteil v. 01.06.2010 - Az.: 7 O 470/09
Leitsatz:

Ein Telekommunikationsunternehmen ist gegenüber seinen Kunden zur besonderen Fürsorge verpflichtet. Dies gilt vor allem dann, wenn es sich um langjährige Kunden handelt. Entstehen bei den Kunden scheinbar grundlos extrem hohe Kosten durch die Internetnutzung, ist das Unternehmen aufgrund seiner Fürsorgepflicht dazu verpflichtet, den Kunden darauf aufmerksam zu machen und möglicherweise den Internetzugang zu sperren.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 01.06.2010 - Az.: 33 W (pat) 127/08
Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil v. 31.05.2010 - Az.: 12 Sa 875/09
Leitsatz:

Verwendet ein Mitarbeiter den Computer am Arbeitsplatz über Wochen fast ausschließlich dazu, private Mails zu beantworten und sich in Erotik-Chat-Rooms aufzuhalten, kann der Arbeitgeber auch gegenüber einem langjährigen Mitarbeiter eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung aussprechen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht nicht mehr nachkommt und massive Arbeitsrückstände auflaufen.

Landgericht Koeln, Beschluss v. 31.05.2010 - Az.: 28 O 254/10
Leitsatz:

Ein bekannter Rechtsanwalt muss es hinnehmen, wenn in einer Online-Berichterstattung die von ihm geführten Gerichtsverfahren mit den Worten "5 Klatschen in einer Woche gegen den Berliner Querulator" und "Kommt der Berliner Creme de la Creme Anwalt zur Einsicht?" kommentiert werden. Es handelt sich dabei um überspitzte Formulierungen, die jedoch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.

Bundespatentgericht Muenchen, Beschluss v. 31.05.2010 - Az.: 29 W (pat) 506/10
Leitsatz:

Die Bezeichnung "Schützt was gut ist" ist als Marke für die Bereiche Papier, Karton sowie Verpackungen eintragbar. Für die angemeldete Wortfolge besteht kein Freihaltebedürfnis, so dass eine Eintragung als Marke gerechtfertigt ist.

Verwaltungsgericht Koeln, Beschluss v. 31.05.2010 - Az.: 22 L 1899/09
Leitsatz:

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien muss im Falle einer Indizierung einer CD von der Musikband Rammstein hinreichende Gründe dafür angeben, warum sie diese Maßnahme für erforderlich hält. In Rahmen der Abwägung mit dem Jugendschutz muss auch die Kunstfreiheit ausreichend bedacht werden.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 28.05.2010 - Az.: 324 O 690/09
Leitsatz:

Die werbemäßige Nutzung eines Fotos, auf dem ein Hochzeitspaar bei seiner standesamtlichen Trauung zu sehen ist, ist unzulässig, sofern das Brautpaar seine Zustimmung nicht erteilt hat. Die Rechtsverletzung ist besonders schwerwiegend, wenn die Feierlichkeit extra in einem für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Rahmen stattfand.