Urteile chronologisch
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 08.06.2010 - Az.: 24 W (pat) 95/08
- Oberlandesgericht Zweibruecken, Beschluss v. 07.06.2010 - Az.: 4 W 53/10
- Leitsatz:
Die Veröffentlichung eines Fotos in einem Presseartikel ist nicht rechtsverletzend, wenn die darauf abgebildete Person nicht erkennbar ist. Selbst bei der Annahme einer Erkennbarkeit liegt keine Rechtsverletzung und damit kein Unterlassungsanspruch vor, wenn das Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte stammt.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 04.06.2010 - Az.: 6 U 11/10
- Leitsatz:
Der Inhalt einer Reklame muss so gestaltet sein, dass deutlich daraus hervorgeht, welches Produkt beworben wird. Enthält die Werbung ein Kopplungsangebot, so müssen die einzelnen Preisbestandteile kenntlich gemacht werden, um den Vorwurf der Irreführung zu vermeiden. Ein in der Fußnote undeutlicher kleiner Text reicht hierfür nicht aus.
- Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 04.06.2010 - Az.: 1 W 8/10
- Leitsatz:
1. Die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts kann sich im Falle eines unterbrochenen Telefonanschlusses aus der fehlenden Möglichkeit zur Annahme von Mandaten ergeben.
2. Seine Grenze findet ein solches Schadensersatzverlangen jedoch in der Einrichtung einer Notschaltung. Diese kann die telefonische Erreichbarkeit der Kanzlei wiederherstellen. - Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 03.06.2010 - Az.: 3 U 125/09
- Leitsatz:
Die Einleitung "Verbraucher haben folgendes Widerrufsrecht" für Widerrufsbelehrungen ist zulässig. Dies gilt insbesondere dann, wenn im Anschluß die Mustervorlage eines Widerrufstextes verwendet wird.
- Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil v. 03.06.2010 - Az.: 1 U 6/10
- Leitsatz:
Es handelt sich bei der Werbung mit dem Siegel "Tiergerechte Haltung" auf einem Eierkarton um eine wettbewerbswidrige Aussage mit Selbstverständlichkeiten. Der Verbraucher nimmt fälschlicherweise an, dass höhere Anforderungen an die Haltungsform gestellt werden, als gesetzlich vorgeschrieben.
- Europaeischer_Gerichtshof , Urteil v. 03.06.2010 - Az.: C 127/09
- Leitsatz:
1. Mit einer Marke verbundene Rechte sind erschöpft, wenn der Markeninhaber einem Inverkehrbringen in der europäischen Gemeinschaft bzw. im europäischen Wirtschaftsraum ausdrücklich oder aber konkludent zugestimmt hat.
2. Handelt es sich bei den in Verkehr gebrachten Produkten um Ware, die dem Kunden zu Testzwecken überlassen wird, kann nicht von einer konkludenten Zustimmung ausgegangen werden. - Europaeischer_Gerichtshof , Urteil v. 03.06.2010 - Az.: C-569/08
- Leitsatz:
Es handelt sich um eine spekulative und rechtmissbräuchliche "eu"-Domain-Registrierung, wenn eine große Anzahl von Anträgen auf Registrierung von Domainnamen, die ausschließlich Gattungsbegriffen entsprechen, eingereicht werden. Darüber hinaus ist von Rechtsmissbrauch auszugehen, wenn die zuvor angemeldete Marke aus Sonderzeichen besteht und die Registrierung nur durch Entfernen der Sonderzeichen durch Umgehung der Umschreibungsregeln erwirkt wird.
- Amtsgericht Memmingen, Urteil v. 02.06.2010 - Az.: 11 C 148/10
- Leitsatz:
Benutzt ein Kunde seinen Telefonanschluss, veranlasst er bewusst die Dienstleistungen seines Telefon-Anbieters, so dass das Widerrufsrecht vor Ende der Widerrufsfrist in diesem Moment erloschen ist.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 02.06.2010 - Az.: 28 W (pat) 26/10
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "OfenFeta" genießt keinen Markenschutz. Für den Bereich Gemüse- und Milchprodukte ist der Begriff als Marke mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig.

