Urteile chronologisch
- Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 17.06.2010 - Az.: 16 U 239/09
- Leitsatz:
1. Die DENIC haftet als Störer, wenn eine Domain offensichtlich die Rechte Dritter verletzt. Dies ist bei der Registrierung der Domain "regierung-oberfranken.de" durch ein in Panama ansässiges Unternehmen gegeben.
2. Zu einer Löschung ist die DENIC jedoch nicht schon deshalb verpflichtet, weil gegen den Admin-C ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Dies gilt nur bei einem Titel gegen den Domaininhaber selbst. - Verwaltungsgericht Minden, Beschluss v. 17.06.2010 - Az.: 12 L 212/10
- Leitsatz:
Eine per E-Mail eingelegte Klage genügt nicht dem Schriftformerfordernis und stellt daher keine wirksame Klagerhebung dar. Die Klagefrist wird daher auch nicht gewahrt.
- Niedersaechsisches_Finanzgericht Hannover, Beschluss v. 16.06.2010 - Az.: 16 V 179/10
- Leitsatz:
Versteigerungen bei Amazon unter Gewinnerzielungsabsicht sind umsatzsteuerpflichtig. Maßgeblich ist nicht die vom Steuerpflichtigen subjektiv vorgenommene Beurteilung und Bezeichnung, sondern die Wertung nach objektiven Kriterien.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 16.06.2010 - Az.: 28 O 318/10
- Leitsatz:
Die Verbreitung von Bildern, auf denen der Moderator Jörg Kachelmann beim Hofgang in der Justizvollzugsanstalt (JVA) zu sehen ist, über diverse Zeitschriften und Internetseiten ist rechtswidrig. Die Veröffentlichung ist aufgrund der fehlenden Einwilligung Kachelmanns und mangels Vorliegen eines zeitgeschichtlichen Ereignisses nicht rechtmäßig.
- Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 16.06.2010 - Az.: 13 U 105/07
- Leitsatz:
Ein Telekom-Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass seine IP-Adresse sofort nach Beendigung der Internetverbindung gelöscht wird. Dem Telekommunikationsunternehmen ist bei einer sofortigen Löschung die Abrechnung nicht möglich, so dass diese erforderlichen Daten zur Berechnung vorliegen müssen.
- Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 15.06.2010 - Az.: I-20 U 48/09
- Leitsatz:
Der Markenrechtsschutz der Domain "www.zappa.com" bleibt nicht allein deshalb bestehen, weil unter dem Markennamen eine Internetseite betrieben wird. Erforderlich ist vielmehr eine ernsthafte Benutzung der Marke, um den Rechtserhalt zu gewährleisten.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 15.06.2010 - Az.: 27 O 121/10
- Leitsatz:
Ein Adliger, welcher der Öffentlichkeit nicht bekannt ist und der sich bewusst nicht in das Licht der Öffentlichkeit begibt, muss es nicht hinnehmen, dass in identifizierender Weise in der Presse über seine Hochzeit mit einer in Deutschland bekannten Moderatorin berichtet wird. Zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht einer Person gehört grundsätzlich auch das Recht auf Anonymität.
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 15.06.2010 - Az.: 5 U 35/08
- Leitsatz:
Der Abdruck eines kleinen unveränderten Fotos, auf dem Matthias Reim zu sehen ist, in einem großen Foto ist einer Zeitschrift nicht gestattet und verletzt die Urheberrechte des Fotografen. Dies gilt zumindest dann, wenn dies nicht im Rahmen eines Zitats geschieht, sondern nur dekorativen und illustrierenden Zwecken dient.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 15.06.2010 - Az.: 24 W (pat) 96/08
- Leitsatz:
Markenbeschwerdeverfahren - "printadvice" - keine Unterscheidungskraft
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 11.06.2010 - Az.: 6 U 23/10
- Leitsatz:
Es handelt sich um eine irreführende Werbeaussage, wenn ein Verlag ein bekanntes Buch des Fotografen Helmut Newton als veränderten Nachdruck herausgibt, in der Reklame jedoch behauptet, dass ein identischer und kostengünstiger Nachdruck vorliegt.

