Urteile chronologisch

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 01.07.2010 - Az.: 3 U 129/08
Leitsatz:

Einem Mobilfunkunternehmen steht es frei, die Höhe des Entgelts und den Umfang der von ihm angebotenen Leistungen in eigener Verantwortung zu bestimmen. Insofern unterliegt eine Klausel über diese Bestimmungen nicht der gesetzlichen Inhaltskontrolle.

Bundesgerichtshof , Beschluss v. 01.07.2010 - Az.: I ZB 35/09
Leitsatz:

Die Wortfolge





"Die Vision: EINZIGARTIGES ENGAGEMENT IN TRÜFFELPRALINEN

Der Sinn: Jeder weiß WAS wann zu tun ist und was NICHT zu tun ist

Der Nutzen: Alle tun das RICHTIGE zur richtigen Zeit"


ist als Marke für die Bereiche Kaffe, Kakao sowie Werbung nicht eintragbar. Für einen Markenschutz fehlt es der Wortfolge an Prägnanz, Originalität und Kürze.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Beschluss v. 01.07.2010 - Az.: IV-4 RBs 25/10
Leitsatz:

Das Anbringen von Werbezetteln auf geparkten Fahrzeugen ist unzulässig und kann zur Verhängung einer Geldbuße von 200,- EUR führen.

Landgericht Berlin, Urteil v. 01.07.2010 - Az.: 27 O 186/10
Leitsatz:

Prinzessin Caroline von Monaco muss es nicht hinnehmen, dass die Presse Bilder von ihr und ihren Kindern aus dem Skiurlaub veröffentlicht. Der Urlaub betrifft die Privatsphäre, an deren Berichterstattung kein öffentliches Informationsinteresse besteht. Dies gilt auch dann, wenn in der Presse zeitgleich darüber spekuliert wird, ob ihr Ehemann Prinz Ernst August sie betrogen hat.

Amtsgericht Charlottenburg, Urteil v. 01.07.2010 - Az.: 239 C 281/09
Leitsatz:

Ein bekannter Medienanwalt muss es hinnehmen, dass im Internet über seine berufliche Tätigkeit und über die von ihm geführten Gerichtsverfahren berichtet wird. Dabei muss er die an ihm öffentlich geübte Kritik akzeptieren, solange es sich um eine Meinungsäußerung handelt.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 30.06.2010 - Az.: 26 W (pat) 87/09
Leitsatz:

Die Bezeichnung "snipcall" ist als Marke für die Bereiche Internet-Werbung und Online-Spiele eintragbar. Der durchschnittliche Verbraucher sieht keinen eindeutigen oder beschreibenden Bezug zu den angemeldeten Waren, so dass die erforderliche Unterscheidungskraft gegeben ist und dem Markenschutz nichts entgegensteht.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 30.06.2010 - Az.: 26 W (pat) 106/09
Leitsatz:

Der Begriff "Schampaqua" verstößt nicht gegen die markenrechtlich geschützte Bezeichnung "Champagner". Dies liegt vor allem daran, dass die Endung "Aqua" bei jedem durchschnittlichen Verbraucher die Assoziation weckt, dass es sich um ein nicht alkoholisches Getränk handelt.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 29.06.2010 - Az.: I-4 U 24/10
Leitsatz:

Es ist von rechtsmissbräuchlichem Verhalten auszugehen, wenn eine Vielzahl von Abmahnungen ausgesprochen werden, in denen immer dieselben, stark abstrahierten Wettbewerbsverstöße aus dem Bereich einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung gerügt werden. Für einen Rechtsmissbrauch spricht zudem das Ansetzen einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe und dass die Vertragsstrafe bei fehlendem Verschulden verwirkt sein soll. Dabei handelt es sich um eine überraschende Abbedingung des Verschuldenserfordernisses.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 29.06.2010 - Az.: KZR 31/08
Leitsatz:

Der Mobilfunkanbieter E-Plus muss es nicht hinnehmen, dass der Einsatz seiner eigenen SIM-Karten in GSM-Gateways, d.h. in kommerziellen Vermittlungsdiensten, erfolgt. Dies gilt zumindest dann, wenn E-Plus sich an die von der Bundesnetzagentur festgesetzten Bedingungen hinsichtlich der Zugangsregulierung und der Verbindungsentgelte hält. E-Plus steht zumindest ein finanzieller Ausgleich zu.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 29.06.2010 - Az.: KZR 24/08
Leitsatz:

Verweigerung von SIM-Karten für den Einsatz in GSM-Wandlern; unlautere Behinderung des Mobilfunkbetreibers