Urteile chronologisch

Landgericht Koeln, Urteil v. 07.07.2010 - Az.: 28 O 211/10
Leitsatz:

Die Rubrik "Abmahnwarner" auf einer Internetseite darf den Namen von einem Rechtsanwalt und dessen Mandanten benennen. Dies gilt zumindest dann, wenn der Anwalt tatsächlich Abmahnungen ausgesprochen hat. Der Ausdruck "Abmahnwarner" fällt unter den Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit, da hiermit lediglich eine Rechtsauffassung dargestellt wird.

Landgericht Koeln, Urteil v. 07.07.2010 - Az.: 28 O 721/09
Leitsatz:


1. Die Veröffentlichung eines Anwaltsschriftsatzes im Rahmen der Entscheidung über eine einstweiligen Verfügung kann zulässig sein und verletzt den Anwalt nicht in seinem Urheberrecht und Allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
2. Voraussetzung für eine Persönlichkeitsverletzung ist, dass der Rechtsanwalt öffentlich bloß gestellt und eine Prangerwirkung erzielt wird.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 06.07.2010 - Az.: 7 U 6/10
Leitsatz:

Eine Sportmoderatorin, die nach einer Kopf-Operation im Koma lag und sich von den schweren Folgen langsam wieder erholt, hat einen Anspruch auf 25.000,- EUR Geldentschädigung aufgrund eines rechtsverletzenden Zeitungsartikels. Dies gilt zumindest dann, wenn in dem Pressebericht intime und peinliche Details des Zustandes der Moderatorin geschildert werden und diese dadurch massiv in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt wird.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 06.07.2010 - Az.: 27 W (pat) 251/09
Leitsatz:

Für den Begriff "Gourmet" besteht für Büroartikel und Schreibwaren Markenschutz. Die Bezeichnung ist zumindest für diesen Bereich nicht beschreibend, da ein durchschnittlicher Verbraucher erst nach einer Analyse einen möglichen Zusammenhang mit den Waren und Dienstleistungen herstellt. Für den Bereich Zeitschriften ist der Begriff "Gourmet" hingegen nicht eintragbar.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 06.07.2010 - Az.: 27 W (pat) 213/09
Leitsatz:

Der Begriff "Physio-Fit" für Dienstleistungen im Bereich der Krankengymnastik ist als Marke mangels der erforderlichen Unterscheidungskraft nicht eintragbar. Es handelt sich um einen rein beschreibenden Begriff, der auf dem Markt der Krankengymnastik-Angebote zahlreich verwendet wird.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 06.07.2010 - Az.: 7 U 6/10
Leitsatz:

Eine in Deutschland bekannte Sportreporterin muss es nicht hinnehmen, dass die Presse detailliert über die Folgen einer schweren Operation berichtet und die enorme körperliche Beeinträchtigung der Reporterin als Folge des künstlichen Komas beschreibt. Hierin ist eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu sehen.

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil v. 06.07.2010 - Az.: 11 U 29/09
Leitsatz:

Ein Supermarkt ist dazu verpflichtet, seine Ware so zu präsentieren und in den Regalen aufzubauen, dass auch Kunden mit geringer Körpergröße - 1,50 m - an Produkte in höheren Regalen gelangen, ohne Gefahr zu laufen, sich zu verletzen.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 06.07.2010 - Az.: I-20 U 8/10
Leitsatz:

RapidShare haftet nicht als Störer für das urheberrechtswidrige Verhalten Dritter. Eine gezielte Überprüfung und eine Vorabprüfungspflicht lässt sich aufgrund des Personalaufwandes und aus finanzieller Sicht in der alltäglichen Praxis nicht realisieren. Daher kommt eine Haftung erst ab Kenntnis in Betracht.

Landgericht Erfurt, Urteil v. 03.07.2010 - Az.: 1 HK 5/10
Leitsatz:

Die Online-Bewerbung von Elektronik-Haushaltsgeräten ist wettbewerbswidrig, wenn die Kennzeichnung nach der Energieeffizienzverordnung (EnVKV) fehlt. Die Angabe der Energieeffizienzklasse gilt zwar nicht für gebrauchte Geräte, jedoch für solche, die in Ausstellungs- oder Einbauküchen verwendet werden. Der Kunde muss erfahren, welche Möglichkeiten der Energieeinsparung die Geräte aufweisen.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 01.07.2010 - Az.: I ZR 161/09
Leitsatz:

Es liegt kein Verstoß gegen das Verbot getarnter Werbung vor, wenn auf einer sogenannten Flappe, d.h. einem halbseitigen Vorschaltblatt einer Zeitung, für ein bestimmtes Produkt geworben wird und ein durchschnittlicher Leser den Werbecharakter eindeutig erkennt.