Urteile chronologisch
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 20.07.2010 - Az.: I-4 U 101/10
- Leitsatz:
Die frühere Nutzung eines Gebrauchtwagens als Mietfahrzeug muss für den Verbraucher beim Kauf erkennbar sein. Eine Irreführung liegt daher vor, wenn ein früher als Mietwagen genutztes Fahrzeug als aus "1. Hand / 1 Vorbesitzer" auf autoscout24.de beworben wird, ohne die Mietwageneigenschaft ausdrücklich mitzuteilen.
- Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 20.07.2010 - Az.: 6 U 186/09
- Leitsatz:
Ein Mietwagenunternehmen darf in einem Telefonverzeichnis unter dem Buchstaben "T" inserieren. Eine Irreführung der Kunden und eine unlautere Behinderung gegenüber den Taxiunternehmen ist darin nicht zu sehen, wenn in der Anzeige unmissverständlich klar wird, dass es sich um die Bewerbung von Mietwagen handelt.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 20.07.2010 - Az.: 33 W (pat) 65/09
- Leitsatz:
Die Wortfolge "keep the change" ist für die Bereiche Dienstleistungen im Bankgeschäft und Finanzwesen als Marke eintragbar. Die erforderliche Unterscheidungskraft liegt vor, da die Übersetzung in die deutsche Sprache großen Interpretationsspielraum lässt.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 20.07.2010 - Az.: 27 W (pat) 503/09
- Leitsatz:
Markenbeschwerdeverfahren – "Taschennaht (Bildmarke)" – keine Unterscheidungskraft
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 20.07.2010 - Az.: 27 W (pat) 505/09
- Leitsatz:
Markenbeschwerdeverfahren – "Taschennaht (Bildmarke)" – keine Unterscheidungskraft
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 20.07.2010 - Az.: 27 W (pat) 506/09
- Leitsatz:
Markenbeschwerdeverfahren – "Taschennaht (Bildmarke)" – keine Unterscheidungskraft
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 20.07.2010 - Az.: 27 W (pat) 507/09
- Leitsatz:
Markenbeschwerdeverfahren – "Taschennaht (Bildmarke)" – keine Unterscheidungskraft
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 20.07.2010 - Az.: 27 W (pat) 508/09
- Leitsatz:
Markenbeschwerdeverfahren – "Taschennaht (Bildmarke)" – keine Unterscheidungskraft
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 20.07.2010 - Az.: 27 W (pat) 502/09
- Leitsatz:
Markenbeschwerdeverfahren – "Taschennaht (Bildmarke)" – keine Unterscheidungskraft
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 17.07.2010 - Az.: 5 U 16/10
- Leitsatz:
Eine Abmahnung kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Mitbewerber seinen Konkurrenten aufgrund eines Wettbewerbsverstoßes unter Druck setzt und ihm mit "Übel" und "kostspieligen" Abmahnungen droht. Das Erzwingen oder Aufdrängen einer Geschäftsbeziehung ist in diesem Zusammenhang rechtswidrig.

