Urteile chronologisch
- Landgericht Koeln, Beschluss v. 28.07.2010 - Az.: 209 O 238/10
- Leitsatz:
Der Upload eines einzigen Films in einer P2P-Tauschbörse stellt eine schwere Rechtsverletzung dar und erreicht dadurch das gewerbliche Ausmaß. Dies gilt vor allem dann, wenn es sich dabei um einen aktuellen Film handelt.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 28.07.2010 - Az.: 28 W (pat) 128/09
- Leitsatz:
Markenbeschwerdeverfahren – "SteierMarkt (Wort-Bild-Marke)/STEIER (Gemeinschaftsmarke)" – unterstellte rechtserhaltende Benutzung – teilweise Warenidentität – keine unmittelbare und mittelbare Verwechslungsgefahr
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 27.07.2010 - Az.: 27 W (pat) 103/10
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "King's Court" ist für den Bereich Spiele und Unterhaltungsgeräte als Marke eintragbar. Es liegt die erforderliche Unterscheidungskraft vor, da die Übersetzung "Königshof" offen lässt, auf was sich "Königshof" bezieht. Es liegt daher keine rein beschreibende Angabe vor.
- Landgericht Bochum, Urteil v. 27.07.2010 - Az.: I-12 O 56/10
- Leitsatz:
Elektronikhändler dürfen ihre Waren auf der Online-Auktionsplattform eBay mit der Maßeinheit "cm" bewerben. Die Maßangabe "Zoll" ist zwar für Bildschirmdiagonalen grundsätzlich vorgesehen. Bei der Nutzung der "cm"-Angabe handelt es sich jedoch um einen nicht abmahnfähigen Bagatellverstoß.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 27.07.2010 - Az.: VI ZR 261/09
- Leitsatz:
Die anwaltliche Bearbeitung gegen eine unrichtige Presseberichterstattung ist gebührenrechtlich auch dann als dieselbe Angelegenheit zu verstehen, wenn der Rechtsanwalt zur Wahrnehmung der Rechte des Geschädigten verschiedene, abweichende Anspruchsgrundlagen zu prüfen und mehrere getrennte Prüfungsaufgaben zu erfüllen hat. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Anwalt sowohl gegen eine GmbH als auch gegen den Geschäftsführer vorgeht.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 27.07.2010 - Az.: 25 W (pat) 146/09
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Heimwerker Europameisterschaft" ist mangels Unterscheidungskraft nicht als Marke für die Bereiche Lebensmittel und Computerspiele eintragbar. Ein betrieblicher Herkunftsnachweis ist in der Bezeichnung nicht zu erkennen.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 23.07.2010 - Az.: 38 O 19/10
- Leitsatz:
Es ist von einer irreführenden Werbung und damit von einem Wettbewerbsverstoß auszugehen, wenn ein Online-Shop-Betreiber für Kontaktlinsen mit der Angabe 100% Originalware wirbt. Es handelt sich dabei um das Hervorheben einer Selbstverständlichkeit.
- Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss v. 23.07.2010 - Az.: 5 S 11.10
- Leitsatz:
Die Lehrbibliothek "Medienforum Berlin" haftet nicht für mögliche Rechtsverletzungen, die in den von ihr aufgestellten Publikationen enthalten sind. Auch im Rahmen der Störerhaftung kommt eine Verantwortlichkeit als Letztvertreiber nicht in Betracht. Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn die Rechtsverletzung glaubhaft gemacht und explizit dargestellt wird, um welche Vorwürfe es sich handelt.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 23.07.2010 - Az.: 38 O 19/10
- Leitsatz:
Die Werbung eines Online-Händlers, Marktführer im Bereich Brillen und Kontaktlinsen zu sein, ist irreführend, wenn der Umsatz gegenüber den anderen am Markt tätigen Unternehmen sich nur marginal voneinander unterscheidet. Nur in den Fällen, in denen der Umsatz auffallend und deutlich nach oben abweicht, kann von einer marktbeherrschenden Stellung gesprochen werden.
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 22.07.2010 - Az.: I ZR 139/08
- Leitsatz:
a) Der Betreiber eines Internetmarktplatzes, der Dritten dort die Möglichkeit eröffnet, Verkaufsangebote ohne seine Kenntnisnahme in einem vollautomatischen Verfahren einzustellen, ist nicht verpflichtet, sämtliche Verkaufsangebote, die die Marken eines Markeninhabers anführen, einer manuellen Bildkontrolle darauf zu unterziehen, ob unter den Marken von den Originalerzeugnissen abweichende Produkte angeboten werden.
b) Der Betreiber eines Internetmarktplatzes haftet regelmäßig nicht nach §§ 3, 6 Abs. 2 Nr. 6, § 8 Abs. 1 UWG als Täter oder Teilnehmer, wenn in Angeboten mit Formulierungen "ähnlich" oder "wie" auf Marken eines Markeninhabers Bezug genommen wird.
c) Die Grundsätze der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung nach § 823 Abs. 1 BGB sind auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht übertragbar.

