Urteile chronologisch
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 27.08.2010 - Az.: 6 U 43/10
- Leitsatz:
Der Verleger einer Zeitung haftet nicht grundsätzlich für alle Wettbewerbsverstöße, die durch die Veröffentlichung rechtswidriger Anzeigen passieren. Eine Haftung als Täter kommt aber dann in Betracht, wenn es sich um offensichtliche und eindeutige Rechtsverstöße handelt, die leicht erkennbar sind.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 27.08.2010 - Az.: 2 StR 111/09
- Leitsatz:
Der Geschäftsführer einer im "Kölner Müllskandal" bekannt gewordenen GmbH macht sich wegen Untreue strafbar, wenn er im Ausland schwarze Kassen einrichtet, die aufgrund von Scheinrechnungen angewiesen wurden, aber nicht über die offiziellen Bücher laufen.
- Oberlandesgericht Bremen, Urteil v. 27.08.2010 - Az.: 2 U 62/10
- Leitsatz:
Der Werbeslogan "Meine Nr.1" und "Stark in Kundenzufriedenheit" von EWE TEL ist zulässig. Eine unlautere Irreführung ist darin nicht zu sehen.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 26.08.2010 - Az.: 3 U 118/08
- Leitsatz:
Wirbt eine Fluglinie mit einem bestimmten Preis für einen Flug und erklärt, dass dieser Preis "inklusive Steuern und Gebühren" ist, ohne die Angabe tatsächlich anfallender Gepäckgebühren zu tätigen, ist die Reklame rechtswidrig. Der Kunde wird mit dieser Werbung in unzulässiger Weise in die Irre geführt.
- Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 25.08.2010 - Az.: 31 Ss 30/10
- Leitsatz:
1. Ein Staatsanwalt ist grundsätzlich keine Person der Zeitgeschichte. Er muss eine Veröffentlichung seines Bildnisses ohne Einwilligung nur hinnehmen, wenn im Rahmen einer Abwägung mit seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht die Kunstfreiheit überwiegt.
2. Grundsätzlich ist es nicht strafbar, wenn Schriftstücke einer Gerichtsverhandlung vor Abschluss des Verfahrens veröffentlicht werden. Etwas anderes kann gelten, wenn die Einwilligung des Betroffenen vorliegt.
3. Die Verbreitung eines Videos im Internet, welches zwei Polizeibeamte zeigt, ist unzulässig, wenn die erforderliche Einwilligung fehlt. Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht überwiegt gegenüber der Kunstfreiheit. - Amtsgericht Koepenick, Urteil v. 25.08.2010 - Az.: 6 C 369/09
- Leitsatz:
1. Ein PC-Händler, welcher seine Waren im Internet vertreibt, kann das Widerrufsrecht nicht ohne weiteres ausschließen. Notebooks , die nach den Wünschen des Kunden zusammengestellt werden, fallen zumindest nicht unter den gesetzlichen Ausschlusstatbestand.
2. Auch darf der Verkäufer nicht ohne konkreten Grund die Verbrauchereigenschaft des Käufers bestreiten. Es spricht die gesetzliche Vermutung dafür, dass es sich bei Käufern zunächst einmal um Verbraucher und nicht um Unternehmer handelt. - Bundespatentgericht, Beschluss v. 25.08.2010 - Az.: 28 W (pat) 543/10
- Leitsatz:
Markenbeschwerdeverfahren – "Der ORANGE Laden" – keine Unterscheidungskraft
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 24.08.2010 - Az.: I-4 U 25/10
- Leitsatz:
Es liegt eine irreführende und wettbewerbswidrige Bezeichnung mit den Worten "Himalaya-Salz" und "Alexandersalz aus dem Himalaya" vor, wenn das Produkt tatsächlich gar nicht aus der Gegend des Hochgebirgsmassivs stammt.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 24.08.2010 - Az.: 27 O 353/10
- Leitsatz:
Einer in Deutschland bekannten Schauspielerin steht die Zahlung einer Geldentschädigung zu, wenn in einem Zeitungsartikel über ein früheres sexuelles Verhältnis mit einem bekannten Regisseur detailliert berichtet und dies mit den Worten "schamlose Sexenthüllung" betitelt wird. Dies stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Schauspielerin dar.
- Amtsgericht Bruehl, Urteil v. 24.08.2010 - Az.: 24 C 194/10
- Leitsatz:
Für die gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen rechtswidrigen Telefonmarketinganrufen muss der Angerufene Tatsachen vorlegen, anhand derer das Gericht den Sachverhalt nachvollziehen kann. Es ist dem Gericht nicht zumutbar, darüber zu spekulieren, welcher Sachverhalt zugrunde liegt und was das tatsächliche Begehren des Klägers ist.

