Urteile chronologisch

Landgericht Dortmund, Urteil v. 02.09.2010 - Az.: 13 O 85/10
Leitsatz:

Besteht die Möglichkeit einer früheren Kenntniserlangung, so entfällt im Eilverfahren die Dringlichkeit und der Antrag auf einstweilige Verfügung ist unzulässig. Dies ist der Fall, wenn der Antragsteller in ähnlich gelagerten Parallelverfahren Kenntnis von den Rechtsverletzungen erlangen konnte.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 02.09.2010 - Az.: I-4 U 52/10
Leitsatz:

Ein Reiseveranstalter darf einen zunächst auf bestimmte Reisen gewährten Rabatt verlängern. Darin ist kein unsachlicher Einfluss durch übertriebenes Anlocken der Kunden zu sehen. Das Verhalten ist daher auch nicht als wettbewerbswidrige Irreführung zu qualifizieren.

Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 02.09.2010 - Az.: 13 U 34/10
Leitsatz:

Versendet ein Abgemahnter eine vorformulierte Unterlassungserklärung an den Rechtsanwalt der Gegenseite, so akzeptiert er indirekt dessen Vertretungsmacht, auch wenn der Anwalt zuvor keine Originalvollmacht beigelegt hat. Der Abgemahnte verhält sich in diesem Fall treuwidrig, wenn er zeitgleich die Abmahnkosten mangels Originalvollmacht zurückweist.

Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss v. 01.09.2010 - Az.: 2 U 36/10
Leitsatz:

Von einer missbräuchlichen Abmahnung ist nur dann auszugehen, wenn das beherrschende Motiv des Abmahners die Erzielung der Rechtsanwaltsgebühren ist. Eine missbräuchliche Abmahnung liegt jedoch nicht vor, wenn eine vorformulierte Unterlassungserklärung mitgeschickt wird, die weiter gefasst ist, als das eigentliche Begehren und in der eine Vertragsstrafe von 5.100,- EUR angedroht wird.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 01.09.2010 - Az.: StbSt (R) 2/10
Leitsatz:

Ein Steuerberater begeht keinen Berufsverstoß, wenn er in seiner Domain neben der Berufsbezeichnung eine Region benennt, wie in "steuerberater-suedniedersachsen.de". Die Werbung ist inhaltlich sachlich gehalten und daher nicht unlauter.

Landgericht Berlin, Urteil v. 31.08.2010 - Az.: 103 O 34/10
Leitsatz:

Es liegt eine nicht abmahnfähige wettbewerbsrechtliche Bagatelle vor, wenn in einem Impressum die Registernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer fehlt. Der Verbraucher wird dadurch nicht spürbar in seinen Interessen beeinträchtigt.



Amtsgericht Rostock, Urteil v. 30.08.2010 - Az.: 47 C 142/10
Leitsatz:

Partei eines Vertrages bei eBay wird der User, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als Nutzer registriert ist. Dies gilt auch dann, wenn die Liefer- und Rechnungsadresse abweichend sind von derjenigen des Nutzers.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 30.08.2010 - Az.: 26 W (pat) 44/09
Leitsatz:

Die Marken "GOWELL" und "ORWELL" sind nicht verwechslungsfähig. Dies liegt vor allem daran, dass ein großer klanglicher Unterschied zwischen den Marken besteht. Darüber hinaus führt der Zusatz "by OTC", den die Marke "GOWELL" verwendet, dazu, dass ein weiteres prägnantes Unterscheidungsmerkmal vorliegt.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 30.08.2010 - Az.: 30 W (pat) 61/09
Leitsatz:

Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Cali Nails (Wort-Bildmarke)" - keine Bösgläubigkeit

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 27.08.2010 - Az.: 22 S 12/10
Leitsatz:

Ein Internet-System-Vertrag ist als Werkvertrag einzustufen. Die Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten im Werkvertragsrecht ist mit den wesentlichen gesetzlichen Grundgedanken nicht vereinbar und damit unzulässig.