Urteile chronologisch

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 07.09.2010 - Az.: I-20 U 124/09
Leitsatz:

Eine Werbeanzeige, die so ausgestaltet ist, dass sie in dem Fließtext eines Zeitungsbeitrags eingebettet und mit Fotos aufgelockert ist sowie an keiner Stelle den Namen des Produktes nennt, stellt einen Wettbewerbsverstoß dar. Denn eine derartige optische Gestaltung erweckt den Anschein eines redaktionellen Beitrags und ist daher unzulässig.

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 07.09.2010 - Az.: 3 W 65/10
Leitsatz:

Die Verwendung der Domain "nagelpilz-weg.de" ist nicht vom Verbotstenor einer einstweiligen Verfügung umfasst, in der es dem Schuldner verboten wird, Werbeanzeigen für einen "Nagelpilz-weg"-Nagellack zu schalten.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 07.09.2010 - Az.: I-20 U 171/02
Leitsatz:

Wirbt ein Elektronikmarkt mit einem hochwertigen Elektronikprodukt, so muss er in der Reklame darauf hinweisen, wenn es sich um ein Auslaufmodell handelt. Andernfalls liegt ein wettbewerbswidriges Handeln vor.

Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 06.09.2010 - Az.: 6 W 157/10
Leitsatz:

Auch eine weit gefasste Unterlassungserklärung kann die Wiederholungsgefahr ausräumen. Dies gilt auch dann, wenn der Abmahnende zuvor eine spezifizierte Unterlassungserklärung vorgeschlagen hat und der Schuldner diese nach dem so genannten "Neuen Hamburger Brauch" modifiziert.

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 06.09.2010 - Az.: 3 W 81/10
Leitsatz:

Es liegt kein Verstoß gegen ein Unterlassungsversprechen vor, wenn die erneute Wettbewerbshandlung in ihrem Gesamteindruck stark verändert ist. Eine starke Veränderung liegt vor, wenn es zuvor konkret verboten worden war, in deutscher Sprache auf deutschen Domains für einen Gegenstand zu werben, und dieser nunmehr auf ausländischen Webseiten in Fremdsprachen beworben wird. Der Verbotskern ist hiermit nicht berührt.

Landgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 03.09.2010 - Az.: 3-12 O 68/10
Leitsatz:

Die Abbildung von Früchten auf Teeverpackungen, die in Wirklichkeit keine Früchte enthalten, ist zulässig, soweit erkennbar auf die Aromatisierung hingewiesen wird.

Oberlandesgericht Naumburg, Urteil v. 03.09.2010 - Az.: 10 U 53/09
Leitsatz:

Zwischen den Zeichen "SUPERillu" und "illu der Frau" besteht keine Verwechslungsgefahr. Bei Titeln von Zeitschriften und Zeitungen schließen schon geringfügige Abweichungen die Gefahr von Verwechslungen aus, weil auf dem Zeitungsmarkt jahrelang ähnliche Titel nebeneinander bestehen und das Publikum sich daran gewöhnt hat, auf Unterschiede in der Titelfassung genau zu achten.

Landgericht Bochum, Beschluss v. 03.09.2010 - Az.: I-12 O 167/10
Leitsatz:

Ein Händler, der seine Waren über das Internet anbietet, verhält sich wettbewerbswidrig, wenn er die gesetzliche Gewährleistung mit den Worten "24 Monaten Garantie" bewirbt.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 03.09.2010 - Az.: 308 O 27/09
Leitsatz:

Die Online-Plattform YouTube, auf der Nutzer anonym Musik, Filme und Bilder einstellen können, haftet für die Urheberrechtsverletzungen seiner User. Die formularmäßige Versicherung des einzelnen Users, dass kein urheberrechtswidriges Material veröffentlicht wird, ist nicht ausreichend, um die Verantwortlichkeit von YouTube zu verneinen.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 02.09.2010 - Az.: 416 O 78/10
Leitsatz:

Tankstellenbetreibern ist es nicht gestattet, Minderjährigen alkoholhaltige Getränke zu verkaufen. Der Nachweis hierüber darf durch den Einsatz minderjähriger Testkäufer erfolgen.