Urteile chronologisch

Bundespatentgericht, Beschluss v. 21.09.2010 - Az.: 29 W (pat) 149/10
Bundespatentgericht, Beschluss v. 21.09.2010 - Az.: 29 W (pat) 148/10
Bundespatentgericht, Beschluss v. 21.09.2010 - Az.: 29 W (pat) 156/10
Amtsgericht Nuertingen, Urteil v. 20.09.2010 - Az.: 13 Ls 171 Js 13423/08
Leitsatz:

Wird ein Handy mittels Flasher manipuliert und so eine ursprünglich vorhandene SIM-Lock-Sperre aufgehoben, so stellt dies eine strafbare Datenveränderung dar. Durch das Entfernen der Sperre wird der Eindruck erweckt, dass die SIM-Lock-Sperre ordnungsgemäß durch den Provider entfernt wurde.

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 20.09.2010 - Az.: II ZR 17/09
Leitsatz:

Genossenschaft: Unverhältnismäßigkeit des Ausschlusses aus einer Einkaufsgenossenschaft wegen deren Schädigung nach langer Mitgliedschaft und bei relativ geringem Schaden

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 17.09.2010 - Az.: 9 U 178/09
Leitsatz:

Wird in der Presse über einen mutmaßlichen Straftäter berichtet, dessen angebliche Tat großes Aufsehen erregt hat, so darf dessen Foto in gepixelter Form auch ohne seine Einwilligung veröffentlicht werden. Durch die Pixelung bleibt er weitestgehend anonym, so dass die berechtigten Interessen des Straftäters nicht verletzt und das erhebliche Berichterstattungsinteresse der Öffentlichkeit berücksichtigt werden.

Landgericht Duesseldorf, Beschluss v. 17.09.2010 - Az.: 14 Qs 60/10
Leitsatz:

Beamten, die eine "Steuersünder-CD" ankaufen, machen sich nicht wegen Hehlerei oder der Teilnahme an einem Geheimnisverrat strafbar. Die Finanzverwaltung darf das Datenmaterial verwenden, da kein Beweisverwertungsverbot vorliegt. Dies wäre nur der Fall bei extrem menschenrechtswidriger Beweisbeschaffung.

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil v. 16.09.2010 - Az.: 1 U 75/10
Leitsatz:

Die Werbung für ein KFZ mit der Bezeichnung "Jahreswagen (1 Vorbesitzer)" stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, wenn der Händler nicht darauf hinweist, dass der Wagen zuvor auch gewerblich genutzt wurde. Denn der durchschnittliche Verbraucher verbindet mit dem Begriff "Jahreswagen", dass das Auto zu günstigeren Konditionen von einem Werksangehörigen gekauft und nach Ablauf eines Jahres weiter verkauft wird.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 15.09.2010 - Az.: VIII ZR 61/09
Leitsatz:

Die Werbung mit der Angabe "Vorführwagen" enthält keine bestimmte Aussage zu dem Alter eines Fahrzeugs. Allein diese Bezeichnung lässt keinen Rückschluss darauf, wie alt ein Auto tatsächlich ist. Es bedeutet nur, dass der Wagen zur Besichtigung und zum Probefahren genutzt wurde.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 15.09.2010 - Az.: 26 W (pat) 97/08
Leitsatz:

Bestehen Zweifel an der Wirksamkeit eines Rechtsübergangs einer Marke, kann das Deutsche Patent- und Markenamt einen Umschreibungsantrag zurückweisen. Solche Zweifel sind begründet, wenn für die Abtretung der Markenrechte ein angeblich zehn Jahre alter Vertrag erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Markeninhabers vorgelegt wird.