Urteile chronologisch
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 23.09.2010 - Az.: 27 W (pat) 38/10
- Leitsatz:
Für die Bereiche Unterhaltung, kulturelle Veranstaltungen und Ausbildung ist die Wortfolge "The Kids want Techno" nicht markenfähig. Für den durchschnittlichen Verbraucher steht der unmittelbar beschreibende Sinngehalt im Vordergrund, da ohne weiteres ein themenbezogener Sachhinweis zur Musikrichtung Techno verstanden wird.
- Landgericht Oldenburg, Beschluss v. 23.09.2010 - Az.: 5 T 764/10
- Leitsatz:
Die Klage auf eine Vertragsstrafe, welche eine urheberrechtliche Unterlassung zum Gegenstand hat, stellt eine Fortsetzung der urheberrechtlichen Streitigkeit dar.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 23.09.2010 - Az.: 29 W (pat) 174/10
- Leitsatz:
Für die Bezeichnung "TIP der Woche" besteht Wort-Bild-Markenschutz. Es liegt die erforderliche Unterscheidungskraft vor. Der durchschnittliche Verbraucher sieht darin die Bedeutung "Ratschlag der Woche".
- Landgericht Berlin, Urteil v. 22.09.2010 - Az.: 97 O 55/10
- Leitsatz:
Eine Markenverletzung im Bereich des Google-Keyword-Advertising liegt nur vor, wenn der User beim Aufruf der Webseite durch die Gestaltung der Anzeige davon ausgehen muss, dass der Werbende und der eigentliche Markeninhaber wirtschaftlich miteinander verflochten sind.
- Landgericht Bochum, Urteil v. 22.09.2010 - Az.: I-13 O 94/10
- Leitsatz:
Es liegt keine wettbewerbswidrige Alleinstellungsbehauptung vor, wenn ein Unternehmen im Internet mit folgenden Worten für seine Produkte wirbt:
"Nagelkosmetik zu Top Preisen".
Der durchschnittliche Kunde erkennt, dass es sich um in der Werbung gebräuchliche Anpreisung handelt, die nicht den Eindruck erwecken will, das günstigste Produkt am Markt zu sein. - Landgericht Bochum, Urteil v. 22.09.2010 - Az.: I-13 O 94/10
- Leitsatz:
Die Online-Werbung mit dem Slogan "zu günstigsten Top-Preisen" stellt keine wettbewerbswidrige Alleinstellungsberühmung dar. Es handelt sich um eine Anpreisung ohne konkreten Tatsachengehalt. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Reklame auf einer "eu"-Top-Level-Domain geschaltet wurde.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 22.09.2010 - Az.: 33 W (pat) 53/08
- Leitsatz:
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Thermoroll" - keine Bösgläubigkeit
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 22.09.2010 - Az.: 19 W (pat) 63/06
- Leitsatz:
Patentbeschwerdeverfahren - " Programmierverfahren zur Erstellung eines Steuerungsprogramms einer industriellen Maschine" - kein Computerprogramm - technische Problemstellung und offensichtlich technische Lösung
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 21.09.2010 - Az.: 27 W (pat) 287/09
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Change-Yoga" unterliegt dem Markenschutz. Für die Bereiche Unterhaltung, Sport und Gesundheit liegt die notwendige Unterscheidungskraft vor.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 21.09.2010 - Az.: 29 W (pat) 42/10
- Leitsatz:
Markenbeschwerdeverfahren – "Planogramm/Plano" – Zurückweisung der Beschwerde aufgrund nicht hinreichender Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung

