Urteile chronologisch

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 28.09.2010 - Az.: I-20 U 41/09
Leitsatz:

Der Inhaber der Gemeinschaftsbildmarke "xt:Commerce" kann Dritte von der Nutzung der Bezeichnung ausschließen. Die GPL ist lediglich eine urheberrechtliche Nutzungslizenz und gibt kein Recht, den markenrechtlich geschützten Begriff zu vertreiben.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 28.09.2010 - Az.: 27 W (pat) 113/10
Leitsatz:

Markenbeschwerdeverfahren – "Visitors" – Unterscheidungskraft – Freihaltungsbedürfnis

Bundespatentgericht, Beschluss v. 28.09.2010 - Az.: 24 W (pat) 15/09
Leitsatz:

Markenbeschwerdeverfahren – "netEstate" – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis

Bundespatentgericht, Beschluss v. 28.09.2010 - Az.: 33 W (pat) 42/10
Leitsatz:

Markenbeschwerdeverfahren – "finaPLUS (Wort-Bild-Marke)/Plus (Wort-Bild-Marke)" – zur Kostenentscheidung im Falle der Rücknahme des Widerspruchs nach außergerichtlichem Vergleich

Bundespatentgericht, Beschluss v. 28.09.2010 - Az.: 27 W (pat) 524/10
Leitsatz:

Markenbeschwerdeverfahren – "Absolut Berlin" - keine Unterscheidungskraft

Oberlandesgericht Muenchen, Beschluss v. 27.09.2010 - Az.: 11 W 1868/10
Leitsatz:

Werden aufgrund einer P2P-Urheberrechtverletzung mehrere abweichende Hashwerte festgestellt, so kann die Durchsetzung der Ansprüche in einer Klage zusammengefasst werden, ohne dass sich hierdurch die Verfahrengebühr erhöht. Die Verfahrengebühr fällt nur einmal an, da aus verschiedenen Hashwerten nicht zwingend der Schluss gezogen werden kann, dass die Verletzungshandlungen von unterschiedlichen Personen begangen worden sind.

Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 27.09.2010 - Az.: 36A C 375/09
Leitsatz:

Das Einbinden eines RSS-Feeds, welcher urheberrechtliche geschützte Inhalte aufweist, stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, da hierdurch urheberrechtlich geschützte Inhalte auf der eigenen Webseite abrufbar sind. Der Webseiteninhaber nutzt so Leistungen Dritter und muss grundsätzlich vorher die Einwilligung des Rechteinhabers einholen. Andernfalls haftet er gegenüber dem Rechteinhaber auf Schadensersatz.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 27.09.2010 - Az.: 29 W (pat) 86/10
Leitsatz:

Markenbeschwerdeverfahren – zum Ausspruch der Wirkungslosigkeit der Amtsbeschlüsse nach Widerspruchsrücknahme im Beschwerdeverfahren - Ausspruch erfolgt auf Antrag - Rechtschutzinteresse besteht – Zulassung der Rechtsbeschwerde

Landgericht Hamburg, Urteil v. 24.09.2010 - Az.: 327 O 702/09
Leitsatz:

Bei der Tätigkeit eines Tätowierers handelt es sich um eine künstlerische Leistung. Daher liegt auch keine Verpflichtung vor, im Schaufenster einen Preisaushang anzubringen.

Oberlandesgericht Rostock, Beschluss v. 23.09.2010 - Az.: 3 W 159/10
Leitsatz:

Es besteht die Gefahr, dass der Zweck einer einstweiligen Verfügung ins Leere läuft, wenn dem Antragsgegner vor Zustellung des Titels Akteneinsicht gewährt wird. Er könnte dann theoretisch Maßnahmen ergreifen, die dem angestrebten Zweck des Verfahren zuwiderlaufen. Dies entspricht nicht dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung, die den Überraschungseffekt implizieren.