Urteile chronologisch

Bundespatentgericht , Beschluss v. 29.09.2010 - Az.: 26 W (pat) 112/09
Leitsatz:

Der Begriff "easy.TV" ist als Marke für die Bereiche Wiedergabe- und Aufzeichnungsgeräte von Ton, Sprache und Bild sowie Daten nicht eintragungsfähig. Der Markenschutz ist der Bezeichnung zu versagen, da die einzelnen Wortelemente mittlerweile zum deutschen Wortschatz gehören und ein allgemein beschreibender Sinngehalt im Vordergrund steht.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 29.09.2010 - Az.: 5 U 9/09
Leitsatz:

Sevenload ist für die urheberrechtlichen Verletzungen seiner User erst ab Kenntnis verantwortlich. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Portal insgesamt so ausgestaltet ist, dass der Betreiber sich die hochgeladenen Inhalte nicht zu Eigen macht.

Landgericht Bonn, Urteil v. 29.09.2010 - Az.: 1 O 207/10
Leitsatz:

Ein Telekommunikationsunternehmen darf auf Verlangen der Mutter nicht die Adresse des Vaters ihres Kindes herausgeben. Einen Auskunftsanspruch hat die Mutter nicht, auch wenn sie angibt die Adresse nur zwecks Vaterschaftsfeststellung zu benötigen.

Europaeischer_Gerichtshof , Urteil v. 29.09.2010 - Az.: T-378/07
Leitsatz:

Ein farbiges Bildzeichen, welches auf der Oberfläche von Traktoren angebracht werden soll, genießt keinen Markenschutz. Dies ist nur der Fall, wenn das im Grund unauffällige Zeichen durch Benutzung Verkehrsgeltung erlangt.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 29.09.2010 - Az.: 12 O 255/09
Leitsatz:

Die Wiedergabe einer Fotoserie über eine Kunst-Aktion im TV ist ohne die Einwilligung des Urhebers nicht zulässig. Dabei ist nicht der Fotograf, welcher das Kunst-Happening fotografiert hat, als Urheber anzusehen, sondern derjenige, welcher die schöpferischen Beiträge geleistet hat.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 29.09.2010 - Az.: 12 O 51/10
Leitsatz:

Der Inhaber eines WLAN-Anschlusses haftet als Störer für die Urheberrechtsverletzungen Dritter. Dies gilt vor allem dann, wenn der Internet-Zugang nicht ausreichend gesichert ist. Der Anschlussinhaber muss dafür Sorge tragen, dass Rechtsverletzungen so gut wie möglich verhindert werden.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 28.09.2010 - Az.: I-4 U 59/10
Leitsatz:

Der Veranstalter eines Musikfestivals muss bei öffentlicher Wiedergabe von geschützten Musiktiteln die Nutzungsrechte der GEMA erwerben. Der Tarif richte sich dabei nach der Größe der Veranstaltungsfläche und nicht danach, wie viele Besucher tatsächlich bei der Veranstaltung anwesend gewesen sind.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 28.09.2010 - Az.: 27 W (pat) 83/10
Leitsatz:

Der Begriff "speedfitness" genießt für die Bereiche Gesundheits- und Freizeitclubs Markenschutz. Es liegt trotz einfacher Übersetzung aus dem Englischen kein unmittelbar beschreibender Hinweis vor.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 28.09.2010 - Az.: 27 W (pat) 82/10
Leitsatz:

Für die Wort-Bild-Marke "VIDEOWEB" besteht Markenschutz in den Bereichen Computersoftware, Video- und Telekommunikationsgeräte. Durch die auffällige grafische Gestaltung liegt die erforderliche Unterscheidungskraft vor.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 28.09.2010 - Az.: 27 W (pat) 96/10
Leitsatz:

Einer Comic-Zeichnung einer in Latex gekleideter und gefesselter sowie geknebelter Frau kommt kein Markenschutz zu. Marken mit einem Personen als Opfer zeigenden Inhalt können keinen staatlichen Schutz erfahren und sind daher nicht markenfähig.