Urteile chronologisch
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 11.10.2010 - Az.: 27 W (pat) 84/10
- Leitsatz:
Für die Bezeichnung "Young Wild & Sexy" besteht kein Markenschutz für den Bereich Unterhaltungsveranstaltungen. Die Wortfolge ist aus den einfachsten englischen Wörtern gebildet, die jeder durchschnittliche Verbraucher ohne weiteres übersetzen kann. Es liegt lediglich ein beschreibender Sinngehalt und damit kein Herkunftsnachweis vor.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 11.10.2010 - Az.: 325 O 85/10
- Leitsatz:
Wird auf einem Online-Video-Portal Kritik über ein Fernsehformat geäußert, in dem es um Gewinnspiele und die umstrittene Durchführung derer ging, muss diese von dem Produzenten der TV-Sendung hingenommen werden. Dies gilt vor allem dann, wenn es sich um wahrheitsgemäße Aussagen handelt. Eine Beleidigung oder Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts liegt darin nicht.
- Landgericht Berlin, Beschluss v. 08.10.2010 - Az.: 16 O 458/10
- Leitsatz:
Eine Rechteeinrämung auf Basis der Creative Commons-Lizenz erfolgt nur dann, wenn der Nutzer sich an die vorgegebenen Bedingungen (z.B. die Nennung des Urhebers, Beifügung des Lizenztextes) hält. Andernfalls liegt eine unberechtigte Nutzung und somit ein Urheberrechtsverletzung vor.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 08.10.2010 - Az.: 6 U 88/10
- Leitsatz:
Äußerst sich ein Rechtsanwalt auf seiner Homepage über einen anderen Anwalt und dessen Kanzlei und erklärt, dass es sich um "abmahnende Anwälte" handelt, die aufgrund der "horrenden Streitwerte in Urheberrechtsangelegenheiten" ein "lohnendes Geschäft" betreiben, so ist diese Aussage zulässig und noch von der Meinungsfreiheit umfasst.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 08.10.2010 - Az.: 308 O 710/09
- Leitsatz:
Der rechtswidrige Upload eines Musikwerks stellt eine rechtswidrige Verletzung des Vervielfältigungsrechts dar. Dem Rechteinhaber steht daher aufgrund dieses Rechtsverstoßes die Zahlung eines Schadensersatzes von 15,- EUR pro Lied zu.
- Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 06.10.2010 - Az.: 23 S 267/09
- Leitsatz:
Ein Online-Marketing-Vertrag ist nach den dienstvertraglichen Bestimmungen zu beurteilen.
- Bundesverwaltungsgericht , Urteil v. 06.10.2010 - Az.: 2 WD 35/09
- Leitsatz:
Besitzt und versendet ein Soldat kinderpornografische Dateien, so ist sein Verhalten im dienstrechtlichen Sinn als „unwürdig“ zu bezeichnen und seine sofortige Entfernung aus dem Dienst gerechtfertigt.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 06.10.2010 - Az.: 29 W (pat) 67/10
- Leitsatz:
Der Begriff "Mr. Tuning" ist für die Bereiche Bekleidung sowie Zeitungen und Zeitschriften als Marke nicht eintragbar. Hierfür fehlt die unmittelbare Unterscheidungskraft.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 06.10.2010 - Az.: 29 W (pat) 104/10
- Leitsatz:
Markenbeschwerdeverfahren – "PREMIUMPARK" - keine Unterscheidungskraft
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 05.10.2010 - Az.: I ZR 46/09
- Leitsatz:
Ein Verbotsantrag, der lediglich den Gesetzeswortlaut wiederholt, kann ausreichend bestimmt sein und führt nicht zwingend zur Unzulässigkeit der Klage. Dies gilt zumindest dann, wenn bereits der gesetzliche Wortlaut ausreichend deutlich und bestimmt ist oder der Anwendungsbereich durch eine gefestigte Auslegung ausreichend geklärt ist.

