Urteile chronologisch
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 09.11.2010 - Az.: 5 U 69/09
- Leitsatz:
Ein Hotel muss es hinnehmen, dass in einem Bildband eine Fotografie veröffentlicht ist, auf der das geschützte Markenzeichen des Hotels und ein nackter, unscharf abgebildeter Mann zu sehen sind. Das Bild hat keinen pornografischen Inhalt und ist von der Kunstfreiheit geschützt.
- Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil v. 09.11.2010 - Az.: 6 U 14/10
- Leitsatz:
Die Veröffentlichung von Zeitungsartikeln in einem Buch stellt keine Urheberrechtsverletzung dar, wenn die Artikel zu einem neuen Werk mittels einer Collage zusammengestellt werden. In derartigen Fällen wird ein neues Werk geschaffen, welches dem Urheberrechtsschutz und dort dem Zitatrecht unterfällt. Der Urheber der Artikel muss den Eingriff in seine Rechtsposition hinnehmen, wenn er von geringem Gewicht ist und zu keinen wesentlichen finanziellen Nachteilen führt.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 09.11.2010 - Az.: 24 W (pat) 53/09
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 05.11.2010 - Az.: 6 U 67/10
- Leitsatz:
Eine abweichende Namensbezeichnung ist einer Firma handelsrechtlich grundsätzlich untersagt. Der Kunde oder Geschäftspartner soll im allgemeinen wissen, mit wem er in geschäftlichen Kontakt tritt. Etwas anderes gilt, wenn der Kunde trotz der falschen Namensbezeichnung nicht den unzutreffenden Eindruck erhält, dass es sich um eine Firmenabkürzung handelt.
- Landgericht Stuttgart, Urteil v. 04.11.2010 - Az.: 17 O 525/10
- Leitsatz:
Produktbeschreibungen von juristischen Roben, die lediglich gewöhnliche und wenig individuelle Eigenschaften aufweisen, sind urheberrechtlich nicht geschützt. Sie entsprechen mittlerweile dem üblichen Standard, sind im Internet hundertfach zu finden und dadurch austauschbar.
- Landgericht Itzehoe, Urteil v. 04.11.2010 - Az.: 7 O 16/10
- Leitsatz:
Der Kontoinhaber haftet nicht zwingend für Phishing-Attacken. Dies gilt zumindest dann, wenn ihm aufgrund der äußeren Umstände und seiner persönlicher Erkenntnisfähigkeit nicht zwangsläufig bewusst werden muss, dass die getätigten Online-Verfügungen betrügerischer Art sind.
- Amtsgericht Kerpen, Urteil v. 04.11.2010 - Az.: 102 C 108/10
- Leitsatz:
Eine Online-Videoberichterstattung über Unfallereignisse verletzt den Abgebildeten nur dann in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, wenn dieser auch tatsächlich erkennbar ist. Dabei reicht die Erkennbar innerhalb des familiären Kreises nicht aus. Auch lässt die Abbildung des Autokennzeichens keine Rückschlüsse auf die Identität des Fahrers zu.
- Landgericht Kassel, Urteil v. 04.11.2010 - Az.: 1 O 772/10
- Leitsatz:
Die Höhe des Schadensersatzes bei einer Urheberrechtsverletzung berechnet sich nicht immer zwingend anhand der Empfehlungen für Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing. Dies gilt vor allem dann, wenn der Rechteinhaber Lizenzverträge mit Dritten abschließt, in denen eine reguläre Vergütung vereinbart wurde. Diese Vergütung kann für die Schadensberechnung zugrunde gelegt werden.
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 04.11.2010 - Az.: I ZR 139/09
- Leitsatz:
Das in § 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VTabakG enthaltene Verbot, in der Werbung für Tabakerzeugnisse Angaben zu verwenden, die darauf hindeuten, dass die Tabakerzeugnisse natürlich oder naturrein seien, setzt nicht voraus, dass die Angaben für den angesprochenen Verkehr eine konkrete Irreführungsgefahr begründen. Es handelt sich vielmehr um ein abstraktes Verbot, das den Werbenden nicht an einer sachlichen Information über die einzelnen Eigenschaften seines Produkts und der zu seiner Herstellung verwendeten Ausgangsstoffe hindert.
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 04.11.2010 - Az.: I ZR 118/09
- Leitsatz:
1. Ein Verweis auf die Erlaubnistatbestände der §§ 5 bis 8 RDG reicht bei einem verallgemeinernd abstrakt gefassten Unterlassungsantrag zur hinreichenden Konkretisierung der Merkmale nicht aus, unter denen eine Rechtsdienstleistung zulässigerweise erbracht werden darf.
2. Die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zulässigerweise in den Verkehr gebrachten Erzeugnisses im Inland erfordert regelmäßig eine rechtliche Prüfung im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG.
3. Der Erlaubnistatbestand des § 5 Abs. 1 Satz 1 RDG setzt nicht voraus, dass die sachgerechte Erfüllung der Hauptleistung beeinträchtigt wird, wenn nicht auch die Nebenleistung in Form der Rechtsdienstleistung erbracht wird.

