Urteile chronologisch

Bundesgerichtshof , Urteil v. 01.12.2010 - Az.: I ZR 12/08
Leitsatz:

Der BGH hat das Urteil des OLG Frankfurt zur kommerziellen Weiterverwertung von Abstracts auf "perlentaucher.de" zurückverwiesen. Die Kurz-Literaturkritiken sind nicht pauschal als freie Benutzung der Originalrezension zulässig. Die Prüfung der Zulässigkeit muss anhand jedes Einzelfalls erfolgen.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 01.12.2010 - Az.: 29 W (pat) 161/10
Leitsatz:

Der Begriff "gelbgewinnt" genießt Markenschutz für die Bereiche Druckereierzeugnisse, Internetdienstleistungen und Computersoftware. Es handelt sich dabei um eine prägnante und individuelle neue Wortschöpfung, die ausreichend Unterscheidungskraft besitzt.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 01.12.2010 - Az.: VIII ZR 82/10
Leitsatz:

Für eine gegenüber Verbrauchern ausgesprochene fernabsatzrechtliche Widerrufsbelehrung greift die gesetzliche Haftungsprivilegierung nicht, wenn es sich dabei nicht um die Mustervorlage handelt.

Landgericht Koeln, Beschluss v. 01.12.2010 - Az.: 28 O 594/10
Leitsatz:

1. Ein Internet-Anschlussinhaber haftet nach den Grundsätzen der Störerhaftung auf Unterlassung und Schadensersatz begangener Rechtsverletzungen, wenn er anderen Personen unbeschränkten Zugang zum Internet gewährt. Eine Verantwortlichkeit kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Anschlussinhaber seinen Prüf- und Handlungspflichten nicht nachkommt.
2. Pro Musiktitel besteht ein Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 200,- EUR.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 01.12.2010 - Az.: 26 W (pat) 181/09
Bundespatentgericht, Beschluss v. 01.12.2010 - Az.: 26 W (pat) 171/09
Bundespatentgericht, Beschluss v. 01.12.2010 - Az.: 29 W (pat) 163/10
Bundesgerichtshof, Urteil v. 01.12.2010 - Az.: I ZR 13/08
Leitsatz:

Rechtsverletzungen im Internet: Urheberrechtsverstoß bei Zusammenfassung des gedanklichen Inhalts eines Schriftwerks; markenrechtliche Sittenwidrigkeit einer Zeichenbenutzung im Zusammenhang mit der Urheberrechtsverletzung – Notiz zur SZ

Bundespatentgericht, Beschluss v. 01.12.2010 - Az.: 26 W (pat) 192/09
Bundesgerichtshof, Urteil v. 01.12.2010 - Az.: I ZR 55/08
Leitsatz:

Ein Zahnarzt, der auf einer Internetplattform ein Gegenangebot zu dem Heil- und Kostenplan oder Kostenvoranschlag eines Kollegen abgibt, das der Patient dort eingestellt hat, verstößt weder gegen das berufsrechtliche Kollegialitätsgebot noch gegen das Verbot berufswidriger Werbung. Verpflichtet er sich, dem Betreiber der Internetplattform im Falle des Zustandekommens eines Behandlungsvertrags mit dem Patienten einen Teil seines Honorars als Entgelt für die Nutzung des virtuellen Marktplatzes abzugeben, liegt darin auch kein unzulässiges Versprechen eines Entgelts für die Zuweisung von Patienten. Dementsprechend handelt auch der Betreiber der Internetplattform nicht wettbewerbswidrig.