Urteile chronologisch

Bundespatentgericht, Beschluss v. 08.12.2010 - Az.: 29 W (pat) 542/10
Bundespatentgericht, Beschluss v. 08.12.2010 - Az.: 29 W (pat) 25/10
Bundespatentgericht, Beschluss v. 08.12.2010 - Az.: 27 W (pat) 76/09
Bundesgerichtshof , Urteil v. 07.12.2010 - Az.: VI ZR 30/09
Leitsatz:

Für den Betreiber eines Online-Bildarchivs besteht keine Vorabprüfungspflicht für eine geplante Presseberichterstattung bei Weitergabe seiner Fotos. Es sei ihm aufgrund personeller, technischer und finanzieller Gründe nicht zumutbar, vor Anforderung des Bildmaterials zu prüfen, für welchen Zweck dieses verwendet werden soll.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 07.12.2010 - Az.: I ZR 214/07
Leitsatz:

Es ist nicht von einem Wettbewerbsverstoß auszugehen, wenn ein Mitbewerber der Deutschen Post eigene Briefkästen in unmittelbarer Nähe der Post-Briefkästen aufstellt. Nur weil die Deutsche Post früher ein Monopol auf dem Gebiet der Briefbeförderung besaß und bei einigen Kunden die Gefahr hinsichtlich einer Fehlvorstellung besteht, ist nicht von einer wettbewerbsrelevanten Irreführung auszugehen.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 07.12.2010 - Az.: KZR 4/10
Leitsatz:

Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung: Sachliche Rechtfertigung einer Preisspaltung

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 07.12.2010 - Az.: 3 StR 434/10
Leitsatz:

Eingehungsbetrug: Konkurrenzen bei der Beteiligung mehrerer Personen an einer Deliktsserie; Betrug zulasten eines Mobilfunknetzbetreibers durch Abschluss eines Handy-Vertrages

Bundespatentgericht, Beschluss v. 07.12.2010 - Az.: 33 W (pat) 123/08
Kammergericht Berlin, Beschluss v. 03.12.2010 - Az.: 5 W 292/10
Leitsatz:

Die Nutzung des geschützten Kennzeichens "Delphi" für ein Kino ist zulässig, wenn das Kino sich in einem historisch bedeutsamen Gebäude befindet, in welchem sich in der Vergangenheit ein namensgleiches Kino befand. Daher ist auch die Einrichtung eines Benutzerkontos auf Facebook oder MySpace unter diesem Namen nicht markenrechtswidrig.

Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 02.12.2010 - Az.: 6 U 238/09
Leitsatz:

Wirbt ein Finanzdienstleistungsunternehmen mit dem Begriff "Unabhängigkeit", so ist dies irreführend und wettbewerbswidrig. Dies gilt zumindest dann, wenn ein Unternehmen, deren Finanzprodukte verkauft werden, eine 97%-ige Aktienbeteiligung inne habe.