Urteile chronologisch
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 14.06.2018 - Az.: 6 U 23/17
- Leitsatz:
Weiterbenutzung von Facebook-Likes irreführend
- Landgericht Lübeck, Urteil v. 13.06.2018 - Az.: 9 O 59/17
- Leitsatz:
1-Sterne-Bewertung bei Google-Maps muss gelöscht werden
- Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 12.06.2018 - Az.: 8 U 153/17
- Leitsatz:
Einwilligung in Telefonanrufe bei Schaltung einer Verkaufsanzeige für eine Eigentumswohnung
- Oberlandesgericht München, Urteil v. 07.06.2018 - Az.: 29 U 2490/17
- Leitsatz:
Zwangsweise Einräumung von Nutzungsrechten an Videoberichterstattung im Amateurfußball nicht zu beanstanden
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 06.06.2018 - Az.: 6 U 94/17
- Leitsatz:
Markenmäßige Nutzung im Online-Bereich
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 06.06.2018 - Az.: VIII ZR 247/17
- Leitsatz:
1. § 5 Abs. 2 Satz 2 StromGVV legt dem Grundversorger unter anderem die Verpflichtung auf, in der brieflichen Mitteilung über Preisänderungen eine Gegenüberstellung sämtlicher in § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 und Satz 3 StromGVV aufgeführter Kostenfaktoren vor und nach der Preisanpassung vorzunehmen.
2. Unterlässt der Grundversorger diese Informationen, kann er gemäß § 2 Abs. 1 UKlaG auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
- Europäischer_Gerichtshof, Urteil v. 05.06.2018 - Az.: C‑210/16
- Leitsatz:
1. Art. 2 Buchst. d der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ist dahin auszulegen, dass der Begriff des „für die Verarbeitung Verantwortlichen“ im Sinne dieser Bestimmung den Betreiber einer bei einem sozialen Netzwerk unterhaltenen Fanpage umfasst.
2. Art. 4 und 28 der Richtlinie 95/46 sind dahin auszulegen, dass dann, wenn ein außerhalb der Europäischen Union ansässiges Unternehmen mehrere Niederlassungen in verschiedenen Mitgliedstaaten unterhält, die Kontrollstelle eines Mitgliedstaats zur Ausübung der ihr durch Art. 28 Abs. 3 dieser Richtlinie übertragenen Befugnisse gegenüber einer im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats gelegenen Niederlassung dieses Unternehmens auch dann befugt ist, wenn nach der konzerninternen Aufgabenverteilung zum einen diese Niederlassung allein für den Verkauf von Werbeflächen und sonstige Marketingtätigkeiten im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats zuständig ist und zum anderen die ausschließliche Verantwortung für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten für das gesamte Gebiet der Europäischen Union einer in einem anderen Mitgliedstaat gelegenen Niederlassung obliegt.
3. Art. 4 Abs. 1 Buchst. a und Art. 28 Abs. 3 und 6 der Richtlinie 95/46 sind dahin auszulegen, dass die Kontrollstelle eines Mitgliedstaats, wenn sie beabsichtigt, gegenüber einer im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats ansässigen Stelle wegen Verstößen gegen die Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten, die von einem Dritten begangen wurden, der für die Verarbeitung dieser Daten verantwortlich ist und seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat, die Einwirkungsbefugnisse nach Art. 28 Abs. 3 dieser Richtlinie auszuüben, zuständig ist, die Rechtmäßigkeit einer solchen Datenverarbeitung unabhängig von der Kontrollstelle des letztgenannten Mitgliedstaats zu beurteilen und ihre Einwirkungsbefugnisse gegenüber der in ihrem Hoheitsgebiet ansässigen Stelle auszuüben, ohne zuvor die Kontrollstelle des anderen Mitgliedstaats um ein Eingreifen zu ersuchen.
- Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 01.06.2018 - Az.: 4 U 217/18
- Leitsatz:
Wird ein Facebook-Posting mit einer zustimmenden Anmerkung (hier: "wichtige und richtige Aktion") geteilt, macht sich der Verbreiter die darin getroffenen Äußerungen zu eigen und haftet
- Landgericht Frankfurt_aM, Beschluss v. 01.06.2018 - Az.: 2-03 T 4/18
- Leitsatz:
Anspruch eines ehrenamtlichen Mitarbeiters
- Verwaltungsgericht Regensburg, Beschluss v. 30.05.2018 - Az.: RO 5 S 18.681
- Leitsatz:
Auch Werbung mit Gratis-Gewinnspiel kann Glücksspiel-Verbot berührt sein

