Urteile chronologisch
- Oberlandesgericht Muenchen, Beschluss v. 11.01.2011 - Az.: 6 W 1279/10
- Leitsatz:
1. Die Wort-Bildmarke "Pasto Pronto" für Fertiggerichte ist ausreichend unterscheidungskräftig.
2. Fremdsprachige Wortzusammensetzungen sind unterscheidungskräftig, wenn die betroffenen Kreise den beschreibenden Sinngehalt der Marke nicht ohne vertiefte Sprachkenntnis entnehmen können. - Landgericht Berlin, Urteil v. 11.01.2011 - Az.: 16 O 494/09
- Leitsatz:
Der Anbieter des Internetdienstes "flatster", der mit Hilfe einer Software Live-Streams von Internetradios hörbar macht, ist nicht als Hersteller anzusehen. Das Herstellen privater Kopien im Wege des Live-Streams des Internetradios "flatster" ist zulässig.
- Bundesgerichtshof, Beschluss v. 11.01.2011 - Az.: 3 StR 441/10
- Leitsatz:
Strafurteil wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei der Strafzumessung
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 11.01.2011 - Az.: 33 W (pat) 130/09
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 11.01.2011 - Az.: 27 W (pat) 7/10
- Bundespatentgericht, EuGH-Vorlage v. 11.01.2011 - Az.: 33 W (pat) 133/08
- Leitsatz:
Multi Markets Fund MMF
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Art. 3 Abs. 1 b) und c) der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken vom 22. Oktober 2008 (ABl. EU Nr. L 299 vom 08.11.2008, S. 25) [juris-Abkürzung: EGRL 95/2008] folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Ist das Eintragungshindernis des Art. 3 Abs. 1 b) und/oder c) der Richtlinie auch auf ein Wortzeichen anzuwenden, das aus der Zusammenfügung einer beschreibenden Wortkombination und einer nicht beschreibenden Buchstabenfolge besteht, wenn die Buchstabenfolge vom Verkehr als Abkürzung der beschreibenden Wörter wahrgenommen wird, weil sie deren Anfangsbuchstaben wiedergibt, und die Gesamtmarke damit als Kombination sich gegenseitig erläuternder beschreibender Angaben bzw. Abkürzungen verstanden werden kann?
- Landgericht Koeln, Beschluss v. 10.01.2011 - Az.: 28 O 421/10
- Leitsatz:
Ein Internet-Anschlussinhaber entkräftet den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung über seinen Anschluss nicht, in dem er pauschal behauptet, dass die ermittelten Daten der Filesharing-Software des Unternehmens Logistep in erheblichem Maß fehleranfällig sind. Um derartige Behauptungen zu bekräftigen, muss der betroffene Anschlussinhaber nachvollziehbare und aussagekräftige Dokumente und Nachweise vorlegen.
- Landgericht Koeln, Beschluss v. 10.01.2011 - Az.: 28 O 421/10
- Leitsatz:
Der Inhaber eines Anschlusses haftet für die Urheberrechtsverletzungen in P2P-Tauschbörsen, auch wenn diese durch andere Familienmitglieder begangen wurden. Dies gilt zumindest dann, wenn er nicht in ausreichendem Maß dafür Sorge getragen hat, den Anschluss mittels Passwortes, einer speziellen Sicherheitssoftware und bestimmte Modemeinstellungen zu sichern.
- Landgericht Frankfurt, Beschluss v. 08.01.2011 - Az.: 2-06 O 8/11
- Leitsatz:
Die funmile UG, welche im Internet u.a. Erotikartikel anbietet, darf in den Google-Keywords nicht mit der Marke "Beate Uhse" werben. Auch wenn in der konkreten Anzeige der Name "Beate Uhse" nicht erscheint, liegt eine markenrechtswidrige Zuordnungsverwirrung vor.
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 07.01.2011 - Az.: 5 U 103/09
- Leitsatz:
Es ist von einer wettbewerblich relevanten Irreführung auszugehen, wenn eine "Music Card" "5 Songs Deiner Wahl" anbietet, aber nicht erläutert, dass lediglich die Vermittlung zu einer Musikquelle ermöglicht wird, nicht aber die tatsächliche Verschaffung eines MP3-Stücks frei von Rechten Dritter.

