Urteile chronologisch
- Landgericht Muenster, Urteil v. 18.01.2011 - Az.: 6 S 93/10
- Leitsatz:
Ein Kunde, dem vor Abschluss eines Mobilfunkvertrages nicht ausreichend die massive Kosten-Gefahr einer Internet- und WAP-Nutzung erklärt wurde, kann gegen den Vergütungsanspruch des Mobilfunkunternehmens den Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegenhalten.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 18.01.2011 - Az.: 407 O 90/10
- Leitsatz:
Die Werbung für einen "VOIP"-Tarif mit den Worten "Mit mobiler Festnetznummer überall erreichbar sein" ist zulässig. Dies gilt zumindest dann, wenn sichergestellt ist, dass der Kunde für den Datenanschluss mehrere Möglichkeiten wie z.B. das Telefonnetz, das Netz des Kabelfernsehens, das Mobilfunknetz, WLAN, Funk oder auch Satellit zur Verfügung hat.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 18.01.2011 - Az.: 33 W (pat) 136/09
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 17.01.2011 - Az.: 10 W 172/10
- Leitsatz:
Ein Modedesigner hat keinen Anspruch auf eine Gegendarstellung in der Presse, wenn diese zuvor berichtet hat, dass er seine "pompöse Wallawalla-Kreationen aber nur zu Abverkäufen beim Einkaufssender gebracht" hat. Diese Aussage darf nicht isoliert betrachtet werden, sondern im Kontext der gesamten Berichterstattung.
- Oberlandesgericht Bremen, Urteil v. 14.01.2011 - Az.: 2 U 115/10
- Leitsatz:
Veröffentlicht ein Anwalt auf seiner Webseite eine Pressemitteilung, in der es um Informationen über Immobilien-Finanzierungen geht, hat die betroffene Kapitalanlage-Gesellschaft einen Anspruch auf Gegendarstellung nach dem Rundfunkstaats-Vertrag (RfStV).
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 14.01.2011 - Az.: 309 S 66/10
- Leitsatz:
Es besteht keine Zahlungsverpflichtung aus einem Vertrag, wenn ein Online-Branchenbuch-Anbieter an seine Kunden Schreiben versendet, die den täuschenden Eindruck vermitteln sollen, es handelt sich bloß um eine kostenlose Korrektur-Aufforderung und nicht um ein 2-Jahres Abonnement.
- Landgericht Dortmund, Urteil v. 14.01.2011 - Az.: 25 O 230/11
- Leitsatz:
Ändert ein Online-Anbieter seine Strompreise muss er diese Veränderung in seinen AGB auf der Homepage veröffentlichen. Andernfalls ist von einer unangemessenen Benachteiligung der Kunden auszugehen.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 14.01.2011 - Az.: 310 O 116/10
- Leitsatz:
Der Sharehoster Rapidshare haftet als Störer für die Rechtsverletzungen, die durch seinen Dienst begangen werden. Dies gilt zumindest dann, wenn er die ihm zumutbaren Prüfungspflichten verletzt und nicht ausreichend Schutzvorkehrungen vornimmt. Es ist Rapidshare zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen zumutbar, Webcrawler einzusetzen.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 14.01.2011 - Az.: 6 U 77/10
- Leitsatz:
Die Software des Unternehmens Logistep liefert in P2P-Fällen verwertbare und taugliche Ergebnisse. Das bloße Bestreiten, dass die ermittelten Daten fehlerhaft sind, reicht zur Entkräftung des Vorwurfs einer Urheberrechtsverletzung nicht aus.
- Oberlandesgericht Bremen, Urteil v. 14.01.2011 - Az.: 2 U 115/10
- Leitsatz:
Die Homepage von Anwälten kann den Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages unterliegen. Dies gilt vor allem dann, wenn die Webseite journalistisch-redaktionell gestaltet ist und nicht bloß der Eigendarstellung und Werbung dient.

