Urteile chronologisch

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 20.01.2011 - Az.: I ZR 31/10
Leitsatz:

Anwendbarkeit der Grundsätze über die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung auf die unberechtigte wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Bundesgerichtshof, Urteil v. 20.01.2011 - Az.: I ZR 28/09
Leitsatz:

Wird in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung für auf einem Kabelanschluss basierende Telefondienstleistungen damit geworben, dass "Kein Telekom-Anschluss nötig" oder "Kein Telekom-Telefonanschluss mehr nötig!" sei, muss darauf hingewiesen werden, wenn bei einer Nutzung der beworbenen Telefondienstleistung keine Möglichkeit besteht, "Call-by-Call"-Telefonate zu führen.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 19.01.2011 - Az.: 26 W (pat) 5/10
Leitsatz:

Der Begriff "erotik1.de" ist als Marke für die Bereiche Reklame, EDV und Öffentlichkeitsarbeit eintragbar. Auch wenn der Begriff Erotik dem durchschnittlichen Verbraucher geläufig ist, liegt aufgrund der Zusammensetzung der einzelnen Bestandteile eine in der deutschen Sprache nicht gebräuchliche Bezeichnung vor.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 19.01.2011 - Az.: 23 S 359/09
Leitsatz:

Für die Erstattung der Abmahnkosten ist es notwendig, dass der Abmahner seine Ansprüche weiterverfolgt. Unterlässt er dies und nimmt nach einer erfolglosen Abmahnung grundlos Abstand von seinem Unterlassungsanspruch, stehen ihm im Nachhinein nicht die Aufwendungen für die Abmahnung zu.

Landgericht Nuernberg_Fuerth, Urteil v. 19.01.2011 - Az.: 3 O 819/10
Leitsatz:

Die Nutzung eines Bio-Kennzeichens für Mineralwasser ist wettbewerbswidrig. Dies gilt vor allem dann, wenn das Kennzeichen anhand von privat aufgestellten Kriterien vergeben wird, da es keine gesetzlich normierten Anforderungen für Bio-Mineralwasser gibt.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 19.01.2011 - Az.: 26 W (pat) 61/10
Bundespatentgericht, Beschluss v. 19.01.2011 - Az.: 26 W (pat) 11/10
Bundespatentgericht , Beschluss v. 18.01.2011 - Az.: 27 W (pat) 158/10
Leitsatz:

Die Bezeichnung "Stadion an der Alten Försterei" ist als Marke für die Bereiche Photographie, Papier und Pappe nicht eintragbar. Das Stadion kann auf den angemeldeten Waren und Dienstleistungen abgebildet werden und ist in seiner Funktion dann rein beschreibend und nicht unterscheidungskräftig.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 18.01.2011 - Az.: 27 W (pat) 237/09
Leitsatz:

Das Kennzeichen "NEW WAVE" ist als Marke für die Bereiche Kleidung und Schuhe eintragbar. Der Begriff ist ausreichend unterscheidungskräftig und ermöglicht dadurch den Kunden einen eindeutigen Herkunftsnachweis.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 18.01.2011 - Az.: 15 U 130/10
Leitsatz:

Ein Rechtsanwalt muss es akzeptieren, dass in einer Zeitung behauptet wird, dass der Jurist sich auf die Täterrecherche in Tauschbörsen spezialisiert hat. Dies gilt zumindest dann, wenn die beanstandeten Passagen in der Berichterstattung neutral gehalten sind.