Urteile chronologisch

Bundespatentgericht, Beschluss v. 08.02.2011 - Az.: 33 W (pat) 42/09
Kammergericht Berlin, Urteil v. 07.02.2011 - Az.: 24 U 156/10
Leitsatz:

In einer GEMA-Mitgliederversammlung darf ein bereits abgehandelter Tagesordnungspunkt ohne Vorliegen der satzungsmäßigen Voraussetzungen nicht wieder aufgegriffen werden.

Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 07.02.2011 - Az.: 25 W 41/10
Leitsatz:

Der Gerichtsstand ist bei einer Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet nicht frei wählbar (kein fliegender Gerichtsstand). Das angerufene Gericht ist nur dann zuständig, wenn die beanstandete Veröffentlichung einen deutlichen Bezug zu dem Gerichtsort hat. Nicht ausreichend ist, wenn die streitige Passage theoretisch bundesweit abgerufen werden kann.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 07.02.2011 - Az.: 19 W (pat) 54/07
Landgericht Nuernberg-Fuerth, Urteil v. 04.02.2011 - Az.: 4 HK O 9301/10
Leitsatz:

Die AGB von Amazon, wonach der Verwender Amazon eine umfassende Lizenzeinräumung für Namen, eingetragene Marken und Darstellungen gewährt, ist unwirksam und damit rechtswidrig. Der Verwender wird unangemessen benachteiligt, weil er mit so einer weitreichenden Klausel nicht zu rechnen braucht. Es wird in erheblichem Maß in das Namensrecht eingegriffen, ohne dass dies notwendig ist oder auch nur ansatzweise ein Ausgleich gewährt wird.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 04.02.2011 - Az.: 19 U 109/10
Leitsatz:

Eine Werbeagentur ist bei Beauftragung einer Werbemaßnahme oder Erstellung eines Logos nicht zwingend verpflichtet, von sich aus eine umfangreiche Markenrecherche vorzunehmen, um Rechtsverletzungen Dritter zu vermeiden. Eine Verpflichtung besteht nur dann, wenn diese vertraglich ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart oder der Umfang der Prüfung im Verhältnis zur geschuldeten Vergütung angemessen ist.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 04.02.2011 - Az.: 25 W (pat) 182/09
Leitsatz:

Die Marke "Neuschwanstein" ist gelöscht worden. Der Begriff stellt einen eindeutigen und einzigartigen Bezug auf die Sehenswürdigkeit und das weltweit bekannte Schloß dar, so dass "Neuschwanstein" gerade im Bereich der Reiseveranstaltung und Tourismus keine betrieblichen Herkunftsnachweis darstellt.

Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 03.02.2011 - Az.: 6 U 242/09
Leitsatz:

Der Veranstaltungsname "Jim Clarke Revival" ist als Unternehmenskennzeichen geschützt. Die Bezeichnung ist nicht rein beschreibend und besitzt die erforderliche Unterscheidungskraft.

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 03.02.2011 - Az.: 2 U 61/10
Leitsatz:

Der Werbeslogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch" für einen Fruchtquark der Firma Ehrmann ist irreführend, da dem Kunden damit suggeriert wird, dass der Quark genau die gleichen positiven Eigenschaften hat, wie ein Glas Milch. Tatsächlich ist es aber so, dass der Fruchtquark einen viel höheren Zuckeranteil hat und damit eine negativere Auswirkung hat als Milch.

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 03.02.2011 - Az.: 6 U 21/10
Leitsatz:

Die Domain "flugplatz-speyer.de" verletzt nicht das Unternehmenskennzeichen "Flugplatz-Speyer". Dem Begriff "Flugplatz Speyer" kommt von Haus aus keine Unterscheidungskraft zu und ist daher nicht als Hinweis auf eine Betreibergesellschaft zu sehen.