Urteile chronologisch
- Oberlandesgericht München, Urteil v. 12.07.2018 - Az.: 29 U 1311/18
- Leitsatz:
Keine Herkunftstäuschung auch bei bekannten Luxartikeln
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 12.07.2018 - Az.: III ZR 183/17
- Leitsatz:
Beim Tod des Kontoinhabers eines sozialen Netzwerks geht der Nutzungsvertrag grundsätzlich nach § 1922 BGB auf dessen Erben über. Dem Zugang zu dem Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten stehen weder das postmortale Persönlichkeitsrecht des Erblassers noch das Fernmeldegeheimnis oder das Datenschutzrecht entgegen.
- Landgericht Frankenthal, Urteil v. 10.07.2018 - Az.: 6 O 322/17
- Leitsatz:
Auftraggeber haftet für unverlangte zugesandte Werbe-Mail
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 10.07.2018 - Az.: 406 HKO 27/18
- Leitsatz:
Otto's Burger verletzt nicht Markenrechte von Otto
- Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 10.07.2018 - Az.: 4 U 381/18
- Leitsatz:
Kein Abwehranspruch aus dem KUG bei bloßem Herstellen einer Fotografie
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 10.07.2018 - Az.: VI ZR 225/17
- Leitsatz:
1. Die Verwendung von elektronischer Post für die Zwecke der Werbung ohne Einwilligung des Empfängers stellt grundsätzlich einen Eingriff in seine geschützte Privatsphäre und damit in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht dar.
2. Eine Kundenzufriedenheitsbefragung in einer E-Mail fällt auch dann unter den Begriff der (Direkt-)Werbung, wenn mit der E-Mail die Übersendung einer Rechnung für ein zuvor gekauftes Produkt erfolgt.
3. Dem Verwender einer E-Mail-Adresse zu Werbezwecken nach Abschluss einer Verkaufstransaktion ist es zumutbar, bevor er auf diese Art mit Werbung in die Privatsphäre des Empfängers eindringt, diesem - wie es die Vorschrift des § 7 Abs. 3 UWG verlangt - die Möglichkeit zu geben, der Verwendung seiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Werbung zu widersprechen. Ansonsten ist der Eingriff grundsätzlich rechtswidrig.
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Beschluss v. 06.07.2018 - Az.: 16 W 38/18
- Leitsatz:
Streitwert bei Facebook-Löschung und Facebook-Sperre nur 3.000,- EUR
- Landgericht München_I, Urteil v. 05.07.2018 - Az.: 17 HK O 17753/17
- Leitsatz:
Keine Schockbilder an Zigarettenautomaten rechtlich verpflichtend
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 05.07.2018 - Az.: 6 U 28/18
- Leitsatz:
Wann Verstöße gegen das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) vorliegen
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 02.07.2018 - Az.: AnwZ (Brfg) 49/17
- Leitsatz:
1. Bei dem Merkmal der anwaltlichen Tätigkeit in "Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers" (§ 46 Abs. 2 Satz 1, Abs. 5 BRAO) handelt es sich nicht lediglich um eine Beschränkung der Rechtsdienstleistungsbefugnis des Syndikusrechtsanwalts, sondern - ebenso wie bei den Bestimmungen in § 46 Abs. 2 bis 4 BRAO - um eine tatbestandliche Voraussetzung für die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt.
2. In Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers nach § 46 Abs. 2 Satz 1, Abs. 5 Satz 1, 2 BRAO ist nicht tätig, wer von diesem bei dessen Kunden als externer Datenschutzbeauftragter eingesetzt wird.
3. § 46 Abs. 5 BRAO verstößt, soweit danach ein als externer Datenschutzbeauftragter bei Kunden seines Arbeitgebers eingesetzter angestellter Unternehmensjurist nicht in Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers tätig wird, nicht gegen Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG oder Art. 3 Abs. 1 GG.

