Urteile chronologisch
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 17.02.2011 - Az.: 27 W (pat) 48/10
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 17.02.2011 - Az.: 30 W (pat) 507/10
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 17.02.2011 - Az.: 27 W (pat) 517/10
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 17.02.2011 - Az.: 27 W (pat) 518/10
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 17.02.2011 - Az.: 10 W (pat) 15/08
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 16.02.2011 - Az.: 6 U 166/10
- Leitsatz:
Ein Schreiben, in dem an die Verlängerung einer eingetragenen Marke erinnert wird, ist irreführend, wenn nicht erkennbar ist, dass es sich um das Schreiben eines privaten Dienstleisters handelt und das Anschreiben eine nicht vorhandene Beziehung zum Deutschen Patent- und Markenamt vorspiegelt, insbesondere durch die Ähnlichkeit des Schreibens mit den Formularen des DPMA.
- Landgericht Berlin, Beschluss v. 16.02.2011 - Az.: 96 O 17/11
- Leitsatz:
Ein durch die Axel Springer AG versandtes Schreiben an Kunden, in dem die Unterstellung enthalten ist, dass der Adressat einer telefonischen Kontaktaufnahme zugestimmt hat, ist unzulässig. Es stellt eine unzumutbare Belästigung dar, weil der Kunde gezwungen ist, auf das Schreiben zu reagieren und den Sachverhalt richtig zu stellen. Die Erschleichung einer Zustimmung durch derartige Schreiben ist wettbewerbswidrig.
- Landgericht Hamburg, Beschluss v. 16.02.2011 - Az.: 324 O 46/11
- Leitsatz:
Für das Berufen auf den fliegenden Gerichtsstand in einer presserechtlichen Streitigkeit reicht es nicht aus, dass eidesstattlich versichert wird, dass das streitgegenständliche Presseprodukt von zwei Vereinen dieser Stadt gelesen wird. Denn es kommt in derartigen Fällen auf die bestimmungsgemäße Verbreitung des Presseproduktes an.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 16.02.2011 - Az.: 28 W (pat) 563/10
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 16.02.2011 - Az.: 28 W (pat) 551/10

