Urteile chronologisch
- Amtsgericht Goeppingen, Beschluss v. 04.03.2011 - Az.: 3 C 322/11
- Leitsatz:
Der Streitwert für die einmalige Versendung einer rechtswidrigen Spam-E-Mail liegt bei 6.000,- EUR.
- Amtsgericht Mannheim, Urteil v. 04.03.2011 - Az.: 3 C 32/11
- Leitsatz:
Ein Vertrag über "Fluchbefreiung" ist sittenwidrig, wenn ein Anbieter mit "medialen Kräften und mit der Hilfe göttlicher Liebe" wirbt, tatsächlich aber meint, dass es sich bei seiner Tätigkeit um bloße Unterhaltung handelt und bekennt, dass er dies eigentlich als Blödsinn abtut, dabei zeitgleich den Aberglauben der Hilfesuchenden ausnutzt.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 03.03.2011 - Az.: 27 W (pat) 554/10
- Leitsatz:
1. Die islamfeindliche Wort-Bildmarke "RCQT" in der Klasse für Lederwaren verstößt gegen die guten Sitten und ist nicht eintragungsfähig.
2. Die fortschreitende liberale Entwicklung der Ansichten über Moral und Sitte betreffen nicht politisch diffamierende, frauenfeindliche und rassistische Weltanschauungen. - Oberlandesgericht Naumburg, Urteil v. 03.03.2011 - Az.: 1 U 92/10
- Leitsatz:
1. Eine Werbeanzeige für die Reparatur von Autoglasscheiben beeinflusst den Kunden in unsachlicher Weise, wenn dem Kunden dadurch suggeriert wird, dass er die vom Unternehmen ausgehändigte Barzahlung in Höhe des Selbstbehalts einbehalten kann, obwohl diese aufgrund der Schadensminderungspflicht dem Versicherungsunternehmen zusteht.
2. Für die Beseitigung des Wettbewerbsverstoßes und der Ausräumung der Wiederholungsgefahr reicht es nicht aus, dass das werbende Unternehmen verspricht, die Werbung umzugestalten und auf eine nicht näher erläuterte Drittunterlassungserklärung verweist. - Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 03.03.2011 - Az.: 6 U 231/09
- Leitsatz:
Bewirbt ein Online-Shop, der auch mehrere Verkaufsstätten vor Ort betreibt, seine Waren mit dem günstigsten Preis, so muss in allen Niederlassungen dieser Preis gelten. Ist dies nicht der Fall, wird der Verbraucher unzulässig in die Irre geführt.
- Landgericht Berlin, Beschluss v. 03.03.2011 - Az.: 16 O 433/10
- Leitsatz:
Der Inhaber eines WLAN-Anschlusses haftet für P2P-Urheberrechtsverletzungen auch dann, wenn der Computer nicht im Betrieb gewesen ist. Der Vorwurf des Rechtsverstoßes wird auch nicht dadurch entkräftet, dass der Anschlussinhaber ins Blaue hinein behauptet, dass die ermittelten Daten und IP-Adresse fehlerhaft sind.
- Landgericht Berlin, Beschluss v. 03.03.2011 - Az.: 16 O 433/10
- Leitsatz:
1. Der Anschlussinhaber eines WLANs ist für die urheberrechtswidrige Nutzung verantwortlich, wenn er das Netz nicht gegen den Zugriff Dritter in ausreichender Form gesichert hat.
2. Die Aussage des Anschlussinhabers, dass das Programm, welches für die Ermittlung der IP-Adresse und des Hash-Wertes verantwortlich ist, nicht ordnungsgemäß funktioniert, ist solange unerheblich, bis aussagekräftige Nachweise hierfür vorgelegt werden.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 03.03.2011 - Az.: 30 W (pat) 521/10
- Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 02.03.2011 - Az.: I-20 U 68/11
- Leitsatz:
In einem Markenrechtsstreit haben bei der Kostenquote die Abmahnkosten als Nebenforderung außer Betracht zu bleiben, wenn der Rechtsstreit in der Hauptsache nur teilweise für erledigt erklärt wurde.
- Amtsgericht Muenchen, Beschluss v. 02.03.2011 - Az.: 112 Js 13714/10
- Leitsatz:
Die Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter, politischer Dokumente, die im Auftrag des bayerischen Landtags im Zuge der Krisenbewältigung bei der Bayerischen Landesbank (BayernLB) erstellt wurde, rechtfertigt eine Durchsuchung in den Geschäftsräumen der Beschuldigten Organisation Attac.

