Urteile chronologisch
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 15.03.2011 - Az.: I-4 U 200/10
- Leitsatz:
Der Antragsteller einer einstweiligen Verfügung ist verpflichtet, das Verfahren zügig voran zu treiben. Der Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist und ein Antrag auf Terminsverlegung lassen die erforderliche Dringlichkeit entfallen.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 15.03.2011 - Az.: I-4 U 204/10
- Leitsatz:
Die Tätigkeit eines Online-Auktionshändlers ist als gewerblich einzustufen, wenn dieser auf einer Internet-Plattform innerhalb von 6 Wochen über 500 Kaufangebote einstellt. Dies gilt auch dann, wenn er in dieser Zeit tatsächlich nur ein Viertel der Waren verkauft.
- Oberlandesgericht Nuernberg, Urteil v. 15.03.2011 - Az.: 3 U 1644/10
- Leitsatz:
Es ist von einer Markenverletzung auszugehen, wenn der für den Bereich "Getränke" geschützte Begriff "Schneeflöckchen" von einem Dritten als Illustration für den "Schneeflöckchen-Tee" verwendet wird. Es liegt ein markenmäßiger Gebrauch vor, da der durchschnittliche Verbraucher in dieser Bezeichnung und Abbildung eine Zweitmarke sehen wird. Insofern besteht auch kein Freihaltebedürfnis.
- Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 15.03.2011 - Az.: I-20 U 136/10
- Leitsatz:
Ein Rechteinhaber hat keinen Anspruch darauf, dass der Provider verpflichtet wird, künftig, d.h. "auf Zuruf" bzw. "auf Vorrat" IP-Adresse und die dahinter stehenden Daten zu speichern und dann darüber Auskunft zu geben. Hinsichtlich dieses Auskunftsanspruchs besteht keine gesetzliche Grundlage.
- Landgericht Berlin, Beschluss v. 15.03.2011 - Az.: 15 O 103/11
- Leitsatz:
Es reicht nicht aus, einen aufklärenden Hinweis, der eine bestimmte Werbeaussage wettbewerbskonform werden lässt, mittels eines Mouseover-Effekts auszugestalten. Es ist nämlich davon auszugehen, dass der durchschnittliche Besucher einer Webseite diesen Text gar nicht wahrnimmt.
- Bundesgerichtshof, Beschluss v. 15.03.2011 - Az.: 1 StR 529/10
- Leitsatz:
Betrug: Veranstaltung eines Gewinnspiels im Internet; Herbeiführung eines Vermögensverlustes großen Ausmaßes
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 15.03.2011 - Az.: 33 W (pat) 507/10
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 15.03.2011 - Az.: 24 W (pat) 21/10
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 14.03.2011 - Az.: 27 W (pat) 564/10
- Landgericht Koeln, Urteil v. 11.03.2011 - Az.: 28 O 151/11
- Leitsatz:
1. Die Ein-Monats-Frist für einstweilige Verfügungen, welche wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts beantragt werden, darf nicht überschritten werden.
2. Auch Unternehmen und juristische Personen steht ein Persönlichkeitsrechtsschutz zu.

