Urteile chronologisch

Landgericht Berlin, Urteil v. 22.03.2011 - Az.: 15 O 488/10
Leitsatz:

Die Werbung "Raucherentwöhnung mittels Soft-Laser-Therapie ist einfach. (…) Oft reicht schon eine Behandlung, um aus Rauchern dauerhaft Nichtraucher zu machen." ist aufgrund fehlendem Nachweis eines tatsächlichen Therapieerfolgs irreführend und damit wettbewerbswidrig. Die Behandlungsmethode ist wissenschaftlich nicht abgesichert, obwohl die Werbung diesen unzutreffenden Eindruck beim Verbraucher hinterlässt.

Duesseldorf Landgericht, Urteil v. 22.03.2011 - Az.: 3 KLs 1/11
Leitsatz:

1. DDoS-Attacken (distributed denial-of-service) sind strafrechtlich als Computersabotage nach § 303 b Abs.1 Nr.1, Abs.2 StGB einzuordnen.
2. Wer Firmen mit DDoS-Attacken droht, um im Gegenzug die Zahlung von Entgelten zu verlangen, begeht eine strafbare Erpressung.

Landgericht Muenchen, Beschluss v. 22.03.2011 - Az.: 17 HK O 5636/11
Leitsatz:

Unrichtige Angaben im Impressum des Google Places Profil stellen einen Wettbewerbsverstoß dar und können abgemahnt werden.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 22.03.2011 - Az.: 7 U 128/09
Leitsatz:

Von der Meinungsfreiheit nicht umfasst sind unwahre Tatsachenbehauptungen. Daher muss es nicht hingenommen werden, wenn in einem Online-Archiv einer Zeitung ein Pressebericht abrufbar ist, der unwahre Tatsachen enthält.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 22.03.2011 - Az.: 27 W (pat) 16/11
Bundespatentgericht, Beschluss v. 22.03.2011 - Az.: 27 W (pat) 528/10
Oberlandesgericht Duesseldorf, Beschluss v. 21.03.2011 - Az.: I-20 W 146/10
Leitsatz:

Die Reichweite eines Unterlassungstitels ist durch Auslegung zu ermitteln, wobei von der Urteilsformel auszugehen ist. Sofern der Titel das Charakteristische, den sogenannten "Kern" der Verletzungsform, zweifelsfrei zum Ausdruck bringt, werden nicht nur die mit der verbotenen konkreten Verletzungsform identischen, sondern auch abgewandelte, aber im Kern gleichartige Handlungsformen erfasst. Eine weitergehende Titelauslegung ist dagegen schon aufgrund des strafähnlichen Charakters der Ordnungsmittel unstatthaft.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 21.03.2011 - Az.: 27 W (pat) 91/10
Leitsatz:

Zwischen den Bezeichnungen "Butterfly" und "Butterfly Kiss" besteht keine Verwechslungsgefahr. Das Zeichen "Butterfly Kiss" tritt in seiner Gesamtheit dem Zeichen "Butterfly" gegenüber und besteht aus selbstständigen, prägenden Elementen.

Landgericht Hamburg, Beschluss v. 21.03.2011 - Az.: 310 O 24/11
Leitsatz:

Ein Hacker, dem es in der Vergangenheit im Wege einer Untersagungsverfügung verboten worden war, Spiele oder Teile davon für die Playstation 3, im Internet hoch zu laden, muss aufgrund eines Verstoßes 5.000,- EUR Ordnungsgeld zahlen. Es stellt einen Verstoß gegen die Untersagungsverfügung dar, wenn der Hacker in rechtswidriger Weise Dateien ins Internet stellt und den Link hierzu über einen Blog veröffentlicht.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 18.03.2011 - Az.: 5 W 59/11
Leitsatz:

1. Einem Online-Shop ist es unter den Voraussetzungen des § 7 Abs.3 UWG erlaubt, auch ohne konkrete Einwilligung seinen Kunden E-Mail-Werbung zu schicken. Voraussetzung ist jedoch, dass die beworbenen Waren ähnlich zu den gekauften sind.
2. Eine solche Ähnlichkeit ist immer dann gegeben, wenn die Produkte austauschbar sind. Dabei kommt es auf den objektiven Geschäftsverkehr an und hängt nicht von der subjektiven Einschätzung des werbenden Verkäufers ab.