Urteile chronologisch

Landgericht München_I, Urteil v. 30.07.2018 - Az.: 33 O 7422/17
Leitsatz:

Unberechtigte Grenzbeschlagnahme ist keine gezielte wettbewerbswidrige Behinderung

Landgericht München_I, Urteil v. 30.07.2018 - Az.: 33 O 12885/17
Leitsatz:

1. Amazon muss explizit darauf hinweisen, dass es sich bei der verkauften Ware um gebrauchte Produkte handelt


2. Der Hinweis "Refurbished Certificate" ist nicht geeignet, den Verbraucher darüber zu informieren, dass es sich bei dem angebotenen Smartphone um ein gebrauchtes Produkt handelt.

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 27.07.2018 - Az.: 1 StR 412/16
Leitsatz:

Strafrechtliche Verfallsanordnung hinsichtlich erlangter Bitcoins

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 26.07.2018 - Az.: 6 U 112/17
Leitsatz:

Kopplung von Gewinnspiel mit Rezepteinlösung nicht erlaubt

Bundesgerichtshof, Urteil v. 26.07.2018 - Az.: I ZR 64/17
Leitsatz:

1. Der an die Stelle der bisherigen Störerhaftung des Zugangsvermittlers für von Dritten begangene Rechtsverletzungen getretene Sperranspruch nach § 7 Abs. 4 TMG nF ist unionsrechtskonform dahingehend fortzubilden, dass er in analoger Anwendung gegen Betreiber drahtgebundener Internetzugänge geltend gemacht werden kann.


2. Kann der Sperranspruch nach § 7 Abs. 4 TMG nF nicht nur gegen WLAN-Betreiber, sondern auch gegen Anbieter drahtgebundener Internetzugänge geltend gemacht werden, bestehen gegen die Anwendung des Ausschlusses von Unterlassungsansprüchen gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 TMG nF keine durchgreifenden unionsrechtlichen Bedenken.


3. Wird in einem vor Inkrafttreten der § 7 Abs. 4, § 8 Abs. 1 Satz 2 TMG nF anhängig gemachten, nach dem Inkrafttreten dieser Vorschriften andauernden Rechtsstreit der Internetzugangsvermittler wegen Urheberrechtsverletzungen, die Dritte über den von ihm bereitgestellten Internetanschluss begangen haben, auf Unterlassung in Anspruch genommen, so ist dem Kläger Gelegenheit zu geben, seinen Klageantrag an die Erfordernisse eines möglichen Sperranspruchs nach § 7 Abs. 4 TMG nF anzupassen.


4. Soweit für die Inanspruchnahme auf Abmahnkostenersatz auf die Rechtslage vor Inkrafttreten des § 8 Abs. 1 Satz 2 TMG nF abzustellen ist, haftet der gewerbliche Betreiber eines Internetzugangs über WLAN für von Dritten begangene Urheberrechtsverletzungen mittels Filesharing erst nach Erhalt eines Hinweises darauf, dass über seinen Internetanschluss Urheberrechtsverletzungen im Wege des Filesharing begangen worden sind. Für die Annahme der Haftung ist nicht erforderlich, dass das vom Hinweis erfasste und das durch die erneute Verletzung betroffene Werk identisch sind.

Landgericht Coburg, Urteil v. 26.07.2018 - Az.: 1 HK O 6/18
Leitsatz:

Nicht lesbare Fundstelleangaben bei Testergebnissen

Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 24.07.2018 - Az.: 13 U 158/1
Leitsatz:

Zur Teilnahme am Verbraucherschlichtungsverfahren

Landgericht Hannover, Urteil v. 19.07.2018 - Az.: 74 O 10/18
Leitsatz:

Bewerbung von Reisen mittels Preisindikators unzulässig

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 19.07.2018 - Az.: IX ZB 10/18
Leitsatz:

Die Vollstreckung eines Urteils, welches der verurteilten Fernsehanstalt aufgibt, eine nach Ansicht des Gerichts des Urteilsstaats in einer Äußerung enthaltene Geschichtsverfälschung zu bedauern und sich für eine nach Ansicht des Gerichts des Urteilsstaats hierin zu sehende Persönlichkeitsrechtsverletzung zu entschuldigen, verstößt offenkundig gegen das Grundrecht auf negative Meinungsfreiheit und gegen den deutschen ordre public.

Landgericht Memmingen, Urteil v. 18.07.2018 - Az.: 1 HK O 137/18
Leitsatz:

Falschangaben auf Immowelt und Immobilienscout24 dem Makler zurechenbar