Urteile chronologisch

Bundespatentgericht , Beschluss v. 29.03.2011 - Az.: 27 W (pat) 574/10
Leitsatz:

Die Wortfolge "Im richtigen Kino bist Du nie im falschen Film" ist als Marke für die Bereiche Werbung, Fotos und Wiedergabe von Filmen nicht eintragungsfähig. Jeder durchschnittliche Verbraucher wird darin keinen Herkunftsnachweis, sondern vielmehr eine übliche Redewendung erkennen.

Amtsgericht Meldorf, Urteil v. 29.03.2011 - Az.: 81 C 1601/10
Leitsatz:

Eine im Postfach bereits liegende E-Mail ist erst dann zugegangen, wenn mit einer Kenntnisnahme üblicherweise gerechnet werden kann. Der Empfänger muss die Möglichkeit haben, sich auf den Inhalt einzustellen. Dies ist im Geschäftsbetrieb dann der Fall, wenn die offiziellen Geschäftszeiten beginnen. Vor Beginn des Geschäftbetriebs ist mit einer Kenntnisnahme üblicherweise nicht zurechnen.

Amtsgericht Meldorf, Urteil v. 29.03.2011 - Az.: 81 C 1403/10
Leitsatz:

1. Ein Vertrag über einen DSL-Internetanschluss ist grundsätzlich von der Schwerpunktsetzung als Mietvertrag einzustufen.
2. Eine über die Verbindungsdauer hinausgehende Datenspeicherung sämtlicher IP-Adressen ist Online-Zugangsanbietern nicht gestattet.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 29.03.2011 - Az.: 26 W (pat) 20/10
Bundespatentgericht, Beschluss v. 29.03.2011 - Az.: 27 W (pat) 234/09
Landgericht Lueneburg, Beschluss v. 28.03.2011 - Az.: 26 Qs 45/11
Leitsatz:

Eine Detektei, die zur Erstellung eines Bewegungsprofils einen GPS-Sender an einem fremden Fahrzeug anbringt, kann hierdurch eine strafbare Datenschutzverletzung begehen. Die zuständige Behörde darf daher den GPS-Sender beschlagnahmen.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 28.03.2011 - Az.: 29 W (pat) 5/11
Leitsatz:

Der Begriff "Volks.Hähnchen" ist als Marke für die Bereiche Geflügel und Wurst sowie IT- und Marketingdienstleistungen eintragbar. Es handelt sich um eine Wort-Neuschöpfung, die in dieser Form bisher in keinem gängigen Lexikon zu finden ist.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 28.03.2011 - Az.: 29 W (pat) 23/10
Kammergericht Berlin, Beschluss v. 25.03.2011 - Az.: 5 U 62/11
Leitsatz:

Ein Subunternehmer-Makler darf nach Beendigung seiner Unterbeauftragung mit den von dem Hauptmakler geworbenen Kunden keine eigenen Verträge abschließen, auch wenn kein ausdrückliches vertragliches Verbot existiert. Das Verbot ist jedoch auf ein Jahr und solche Objekte beschränkt, die ihm tatsächlich von dem Hauptmakler zur Vermittlung übertragen worden sind.

Amtsgericht Muelheim_a_d_Ruhr, Urteil v. 25.03.2011 - Az.: 27 C 458/10
Leitsatz:

Der Käufer einer hochwertigen Kamera muss es nicht hinnehmen, dass bei Videoaufnahmen trotz schwieriger Lichtverhältnisse ein roter Punkt erscheint. Dies stellt einen Mangel dar, der zur Rückabwicklung des Vertrages berechtigt. Macht der Verkäufer durch sein Verhalten deutlich, dass er nicht gewillt ist, den Mangel zu beheben, so muss der Käufer keinen weiteren Nachverbesserungsversuch aussprechen.