Urteile chronologisch
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 12.04.2011 - Az.: 24 W (pat) 45/10
- Verwaltungsgericht Duesseldorf, Urteil v. 11.04.2011 - Az.: 15 K 5117/09
- Leitsatz:
Der Luchterhand-Verlag wird nicht dadurch in seinen Rechten verletzt, dass der von ihm hergestellte und vertriebene juristische Kommentar "Prütting/Wegen/Weinreich" nicht als Hilfsmittel zur zweiten Staatsprüfung zugelassen wird, da ihn Beschränkungen der zugelassenen Hilfsmittel nur reflexartig treffen.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 11.04.2011 - Az.: 29 W (pat) 3/10
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 11.04.2011 - Az.: 27 W (pat) 562/10
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 11.04.2011 - Az.: 27 W (pat) 563/10
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 08.04.2011 - Az.: 6 U 158/10
- Leitsatz:
Zwischen den Wortfolgen "DAS GESUNDE PLUS" und "GESUNDHEIT PLUS+" besteht keine Verwechslungsgefahr, da der verständige Verbraucher in der Lage ist, ein Warenverkaufsangebot von einer bestimmten Warenmarke zu unterscheiden.
- Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 08.04.2011 - Az.: 13 B 237/11
- Leitsatz:
Die Bundesnetzagentur darf ihre Pressemitteilungen zu Cold Calls-Fällen veröffentlichen. Dies gilt, solange die Behörde auf die zutreffende Rechtslage hinweist und die Informationen der Wahrheit entsprechen.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 08.04.2011 - Az.: 26 W (pat) 12/10
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 08.04.2011 - Az.: 26 W (pat) 65/04
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 07.04.2011 - Az.: I-4 U 1/11
- Leitsatz:
Die Bezeichnungen "Unser Schiff" und "Mein Schiff" sind für Online-Portale nicht verwechslungsfähig. "Unser Schiff" ist rein beschreibend und die Kennzeichnungskraft für den eingetragenen Bereich äußerst gering.

