Urteile chronologisch
- Landgericht Stuttgart, Urteil v. 14.04.2011 - Az.: 17 O 513/10
- Leitsatz:
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach welcher die Weiterveräußerung von online erworbenen Hörbüchern untersagt wird, ist zulässig. Eine unangemessene Benachteiligung des Käufers liegt nicht vor.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 14.04.2011 - Az.: I ZR 33/10
- Leitsatz:
Die KFZ-Reparaturwerkstatt ATU Auto-Teile-Unger, handelt rechtswidrig, wenn sie blickfangmäßig mit der Wort-Bild-Marke des bekannten Automobilherstellers "VW" wirbt. Denn hierdurch werden in unzulässiger Weise das Ansehen und die Anziehungskraft der Marke ausgenutzt, von denen grundsätzlich nur der Markeninhaber selbst profitieren soll.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 14.04.2011 - Az.: 29 U 4761/10
- Leitsatz:
Eine Klausel in den AGB eines Verkäufers für Erlebnisgutscheine, durch welche die Gültigkeitsdauer der Gutscheine auf 12 Monate begrenzt wird, kann unzulässig sein und die Interessen der Gutscheininhaber erheblich beeinträchtigen. Dies gilt vor allem dann, wenn die gesetzlichen Vorschriften über die Gültigkeitsbefristung für die Gutscheinleistungen eine regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren vorsehen.
- Landgericht Bielefeld, Urteil v. 14.04.2011 - Az.: 12 O 16/11
- Leitsatz:
Die Werbung mit den Worten "Testsieger" ist irreführend und damit rechtswidrig, wenn das tatsächliche Ergebnis schlechter war und andere Produkte besser bewertet worden sind.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 14.04.2011 - Az.: I ZR 133/09
- Leitsatz:
Ein Unternehmen, welches mit einer Garantie wirbt, muss in der Werbung selbst nicht sämtliche Einzelheiten und alle wesentlichen Angaben der Garantie, erwähnen. Dies gilt zumindest dann, wenn die Werbung lediglich zur Bestellung auffordert und in diesem Zusammenhang eine Garantie ankündigt, ohne sie bereits rechtsverbindlich zu versprechen.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 14.04.2011 - Az.: I ZR 133/09
- Leitsatz:
Ein Unternehmen, welches mit einer Garantie wirbt, muss in der Werbung selbst nicht sämtliche Einzelheiten und alle wesentlichen Angaben der Garantie, erwähnen. Dies gilt zumindest dann, wenn die Werbung lediglich zur Bestellung auffordert und in diesem Zusammenhang eine Garantie ankündigt, ohne sie bereits rechtsverbindlich zu versprechen.
- Bundesgerichtshof, Beschluss v. 14.04.2011 - Az.: I ZA 21/10
- Leitsatz:
Markenbeschwerdeverfahren: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Verweigerung von Verfahrenskostenhilfe
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 14.04.2011 - Az.: 25 W (pat) 16/11
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 14.04.2011 - Az.: 25 W (pat) 19/11
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 14.04.2011 - Az.: 30 W (pat) 533/10

