Urteile chronologisch

Landgericht Magdeburg, Urteil v. 11.05.2011 - Az.: 7 O 1337/10
Leitsatz:

Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet für den ungesicherten Donwload von Pornos über eine P2P-Tauschbörse. Er kann sich nicht damit herausreden, dass er nicht gewusst hat, wie die Verschlüsselung des Routers funktioniert.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 11.05.2011 - Az.: 24 W (pat) 30/10
Bundespatentgericht, Beschluss v. 11.05.2011 - Az.: 28 W (pat) 77/10
Bundespatentgericht, Beschluss v. 11.05.2011 - Az.: 26 W (pat) 83/10
Bundespatentgericht, Beschluss v. 11.05.2011 - Az.: 26 W (pat) 102/10
Bundespatentgericht , Beschluss v. 10.05.2011 - Az.: 27 W (pat) 50/10
Leitsatz:

Das Wortzeichen "DAKINI" kann nicht als Marke für die Dienstleistung für den Bereich "Durchführung von Aroma-Massagen" eingetragen werden. Die Verwendung des Zeichens verletzt das religiöse Empfinden der betroffenen Kreise.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 10.05.2011 - Az.: 20 U 121/10
Leitsatz:

Eine redaktionell gestaltete Werbeanzeige ist dann rechtswidrig, wenn sie nicht deutlich und unmissverständlich als "Anzeige" deklariert ist. Nur so kann eine irreführende Täuschung vermieden werden. Zudem ist dadurch erkennbar, dass der Einsatz redaktioneller Inhalte durch ein Unternehmen nur zu Zwecken der Verkaufsförderung dient.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 10.05.2011 - Az.: 27 W (pat) 174/10
Leitsatz:

Die Bezeichnung "Stadtanzeiger Wolfsburg" ist als Marke nicht für die Bereiche Druckereierzeugnisse, Zeitung und Zeitschriften eintragbar. Es handelt sich um rein beschreibende und übliche Begriffe, die in der Zusammensetzung nicht die erforderliche Unterscheidungskraft erreichen.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 10.05.2011 - Az.: 27 W (pat) 6/10
Bundespatentgericht, Beschluss v. 10.05.2011 - Az.: 24 W (pat) 2/09