Urteile chronologisch
- Landgericht Muenchen, Urteil v. 23.05.2011 - Az.: 11 HK O 22644/10
- Leitsatz:
Eine Werbung für Geldanlagen ist rechtswidrig, wenn sie blickfangmäßig eine falsche Aussage herausstellt und damit den Kunden in die Irre führt. Die Rechtswidrigkeit ergibt sich vor allem auch dadurch, dass der erläuternde Sternchenhinweis unzureichend platziert ist und in der farblich auffällig gestalteten Werbung vollkommen untergeht.
- Amtsgericht Brandenburg, Urteil v. 23.05.2011 - Az.: 34 C 124/10
- Leitsatz:
Kann ein Stromanschluss-Nutzer nachweisen, dass nach einem Stromausfall die gespeicherten Daten einer Heizungsanlage gelöscht worden sind, so haftet der Stromanbieter für den Schaden. Sofern die Heizungsanlage für sich genommen nicht tatsächlich beschädigt wurde, besteht ein Anspruch auf den Aufwand, der erforderlich ist, um die verlorenen Daten zu rekonstruieren.
- Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 20.05.2011 - Az.: 6 W 30/11
- Leitsatz:
1. Eine Abmahnung wegen einer P2P-Urheberrechtsverletzung, die gegenüber einem Verbraucher ausgesprochen wird, muss dem Schuldner den "richtigen Weg" zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufweisen. Enthält die Abmahnung den unzutreffenden Hinweis, dass eine ausreichende, inhaltlich eingeschränkte Unterlassungserklärung möglicherweise unwirksam ist, genügt dies nicht den Anforderungen.
2. Erkennt ein Verbraucher, der auf diese Weise falsch außergerichtlich abgemahnt wurde, den Anspruch vor Gericht sofort an, trägt der Abmahner sämtliche Kosten des Gerichtsverfahrens. - Landgericht Muenchen, Urteil v. 19.05.2011 - Az.: 4 HK O 14051/10
- Leitsatz:
Ein Journalist darf eine Unternehmensbezeichnung nicht als Meta-Tag verwenden, da dieser die Suchtrefferauswahl von "Google" manipuliert und den Eindruck erweckt, der Firmeninhaber sei mit der angezeigten Website einverstanden.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 19.05.2011 - Az.: I ZR 147/09
- Leitsatz:
Es ist von einem Wettbewerbsverstoß auszugehen, wenn ein Anbieter von Coaching-Dienstleistungen in seinem "Coaching-Newsletter" über eine Vielzahl unseriöser Mitbewerber und viele Negativbeispiele berichtet und in diesem Zusammenhang namentlich einen dieser Mitbewerber nennt. Dies gilt zumindest dann, wenn unklar ist, worauf sich die eigentlichen Vorwürfe beziehen. Eine pauschale und vage Herabsetzung ist rechtswidrig.
- Bundesgerichtshof , Beschluss v. 19.05.2011 - Az.: I ZR 215/08
- Leitsatz:
Ein Mitbewerber darf grundsätzlich "Testkäufe" bei seinen Mitbewerbern durchführen lassen. Dies gilt zumindest dann, wenn diese nicht zu unlauteren Zwecken eingesetzt werden und nur dazu dienen sollen, den Mitbewerber mit Wettbewerbsprozessen zu überziehen.
- Amtsgericht Berlin, Beschluss v. 19.05.2011 - Az.: 5 C 1005/11
- Leitsatz:
Für Eilverfahren, die wegen der rechtswidrigen Zusendung von Spam-Mails geführt werden, ist ein Streitwert von 2.000,- EUR gerechtfertigt.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 19.05.2011 - Az.: 30 W (pat) 501/11
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 19.05.2011 - Az.: 30 W (pat) 45/10
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 18.05.2011 - Az.: 29 W (pat) 46/11

