Urteile chronologisch
- Landgericht Muenchen, Urteil v. 26.05.2011 - Az.: 7 O 172/11
- Leitsatz:
Der Abgemahnte hat einen Anspruch darauf, dass ihm der Verletzungsvorwurf in der Abmahnung konkret genannt wird. Die pauschale Behauptung eines Verstoßes führt dazu, dass der Abgemahnte die Schlüssigkeit der Abmahnung rügen kann und nicht zur sofortigen Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet ist.
- Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 26.05.2011 - Az.: 13 B 476/11
- Leitsatz:
Wirbt ein Unternehmen telefonisch mit unterdrückter Rufnummer damit, dass der Angerufene angeblich einen Kosmetikgutschein gewonnen hat, so ist die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die Inkassierung und Rechnungslegung des Unternehmens zu verbieten, rechtmäßig und angemessen.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 26.05.2011 - Az.: 30 W (pat) 23/09
- Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 25.05.2011 - Az.: 13 B 339/11
- Leitsatz:
Das Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung der Bundesnetzagentur gegenüber Dienstanbietern, die mittels unerlaubter Telefonwerbung, Entgelte und Gewinne generieren, ist rechtmäßig. Dies gilt auch dann, wenn der Dienstanbieter bei den Kunden über die Voice over IP- Technik (VoIP) anruft.
- Verwaltungsgericht Berlin, Urteil v. 24.05.2011 - Az.: 1 K 133.10
- Leitsatz:
Keine zwingende Verschlüsselungspflicht bei Versendung von personenbezogenen Daten per E-Mail, wenn Betroffener eingewilligt hat
- Landgericht Muenchen, Beschluss v. 24.05.2011 - Az.: 21 O 9065/11
- Leitsatz:
Statische IP-Adressen sind Bestandsdaten und keine Verkehrsdaten. Daher besteht für statische IP-Adressen kein urheberrechtlicher Internet-Auskunftsanspruch.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 24.05.2011 - Az.: I-4 U 216/10
- Leitsatz:
Zwischen den Bezeichnungen "Warendorfer Pferdeäppel" und "Warendorfer Pferdeleckerli" für den Bereich Schokoladen-Trüffel-Spezialität besteht keine Verwechslungsgefahr. Zwar besteht eine Identität zwischen den angemeldeten Bereichen, den Bezeichnungen selbst kommt jedoch nur durchschnittliche Kennzeichnungskraft zu.
- Landgericht Dessau_Rosslau, Beschluss v. 24.05.2011 - Az.: 6 Qs 393 Js 23360/10
- Leitsatz:
Ein Verteidiger, der im Zusammenhang mit einem Bußgeldverfahren für seine Mandanten Akteneinsicht beantragt, hat ein Recht darauf, dass ihm diese Einsichtnahme und das Vervielfältigen gewährt wird. Dies gilt auch für die in der Akte befindliche Bedienungsanleitung für ein Messgerät. Eine Verletzung des Urheberrechts ist darin nicht zu sehen.
- Oberlandesgericht Hamm, Beschluss v. 23.05.2011 - Az.: II-8 UF 77/11
- Leitsatz:
Es ist grundsätzlich von einer Allgemeinen Persönlichkeitsrechtsverletzung auszugehen, wenn jemand Nacktbilder eines Dritten ins Internet stellt und Briefe mit beleidigendem Inhalt versendet. Dies stellt jedoch keine Handlungen dar, die unter das Gewaltschutzgesetz fallen, so dass die Verfolgung derartiger Rechtsverletzungen über die allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften erfolgt.
- Landgericht Hamburg, Beschluss v. 23.05.2011 - Az.: 310 O 142/11
- Leitsatz:
Ein Amazon-Händler, dem es ohne weiteres möglich ist zu erkennen, dass die von ihm verkaufte DVD offensichtlich nicht lizenzierte Konzertaufnahmen enthält, haftet für den Rechtsverstoß. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Rechtsverletzung nicht ohne weiteres erkennbar ist.

