Urteile chronologisch
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 08.06.2011 - Az.: 26 W (pat) 86/10
- Oberlandesgericht Nuernberg, Urteil v. 07.06.2011 - Az.: 3 U 2521/10
- Leitsatz:
Die Verwendung des Titels "Oberpfälzer Bierkönigin" durch eine Brauerei stellt keine unlautere Werbung dar, auch wenn hierdurch nur die Werbung treibende Brauerei repräsentiert wird.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 07.06.2011 - Az.: I-4 U 208/10
- Leitsatz:
Es liegt kein rechtsmissbräuchliches Vorgehen vor, wenn eine Urheberin die Verletzung ihrer Rechte wegen der gleichen Angelegenheit gegenüber mehr als 100 Rechtsverletzern ausspricht. Sie muss sich nicht darauf verweisen lassen, aus Kostengründen einen Musterbrief zu verwenden und die Angelegenheit weiter selbst zu klären. Dies gilt umso mehr, wenn es sich bei der Urheberin um eine Nicht-Juristin handelt.
- Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 07.06.2011 - Az.: 36a C 71/11
- Leitsatz:
Der Upload eines einzigen Musikstücks in eine P2P-Tauschbörse überschreitet das sogenannte "gewerbliche Ausmaß", so dass eine Deckelung der Abmahnkosten nicht in Betracht kommt. Der Streitwert von 6.000,- ist für einen derartigen Fall angemessen und ausreichend.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 07.06.2011 - Az.: VI ZR 108/10
- Leitsatz:
Die BILD-Zeitung darf im Rahmen der Bildberichterstattung über die Urteilsverkündung von Irak-Terroristen Fotos der Angeklagten ungepixelt veröffentlichen. Dies gilt auch, obwohl während des Gerichtsverfahrens eine sitzungspolizeiliche Verfügung ergeht, dass Abbildungen der Angeklagten unkenntlich gemacht werden müssen. Es handelt sich um ein Ereignis der Zeitgeschichte, für das ein berechtigtes öffentliches Interesse besteht.
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 07.06.2011 - Az.: 5 W 127/11
- Leitsatz:
T-Shirt-Aufdruck "Held der Arbeit" mit einem symbolisch abgebildeten Händedruck stellt keine kennzeichenmäßige Benutzung dar und verletzt nicht die Markenrechte an der eingetragenen Wort/Bild-Marke "Mondos ARTS HELD DER ARBEIT 20 ml Wodka 42%vol".
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 07.06.2011 - Az.: 26 W (pat) 49/10
- Leitsatz:
Die Wortfolge "ab-in-den-Urlaub!de" mit dem Zusatz "suchen, buchen und verreisen" ist als Marke für u.a. die Bereiche Ausbildung und Erziehung eintragbar. Die Marke ist unterscheidungskräftig, originell und nicht beschreibend.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 07.06.2011 - Az.: 33 W (pat) 101/09
- Amtsgericht Koeln, Urteil v. 06.06.2011 - Az.: 114 C 128/11
- Leitsatz:
Ein Vertrag für ein Branchenbuch ist nicht anfechtbar, auch wenn es als Korrekturbogen aufgemacht ist und diesem daher täuschend ähnlich sieht.
- Amtsgericht Frankfurt_a_M, Urteil v. 06.06.2011 - Az.: 31 C 2577/10
- Leitsatz:
Ein Verbraucher kann sich auf das Fernabsatzrecht berufen und einen Vertrag widerrufen, auch wenn er sich vorher persönlich im Ladengeschäft im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung eingefunden hat. Entscheidend für die Beurteilung ist vor allem, ob der Verbraucher sich vor Ort lediglich generell informiert und sich noch gar nicht endgültig binden möchte.

