Urteile chronologisch

Bundespatentgericht , Beschluss v. 09.06.2011 - Az.: 30 W (pat) 547/10
Leitsatz:

Für den Werbeslogan "Das ist meine Apotheke" besteht für die Bereiche Dienstleistungen und Werbung für Apotheken kein Markenschutz. Der durchschnittliche Verbraucher wird in der Aussage einen unmittelbaren Hinweis sehen und keinen Herkunftsnachweis.

Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 09.06.2011 - Az.: 6 W 159/10
Leitsatz:

Ein Internetprovider darf bei richterlicher Anordnung Auskunft über die Identität der Anschlussinhaber geben, wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Der Provider darf hierzu die über längere Zeit gespeicherten Verkehrsdaten verwenden.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 09.06.2011 - Az.: III ZR 157/10
Leitsatz:

Die Kündigungsklausel eines Mobilfunkanbieters, welche die Sperre des Anschlusses ermöglicht, obwohl der Kunde mit deutlich weniger als 75 EUR im Zahlungsverzug ist, ist unwirksam. Der Kunde wird hierdurch unangemessen benachteiligt.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 09.06.2011 - Az.: 27 W (pat) 8/10
Bundespatentgericht, Beschluss v. 09.06.2011 - Az.: 10 W (pat) 37/08
Amtsgericht Koeln, Urteil v. 08.06.2011 - Az.: 119 C 57/11
Leitsatz:

Eine unberechtigte Geltendmachung von Ansprüchen hat nicht zwingend zur Folge, dass der unberechtigt Inanspruchgenommene die Erstattung der bei ihm entstandenen Rechtsanwaltskosten verlangen kann.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 08.06.2011 - Az.: 315 O 182/11
Leitsatz:

Der Verkauf von Büchern auf "studibooks.de" unterhalb des gebundenen Ladenpreises - insbesondere durch "Fördermodelle" - ist rechtswidrig.

Landgericht Koeln, Urteil v. 08.06.2011 - Az.: 28 O 859/10
Leitsatz:

Die Fotos eines Call-Girls, welche diese in der Vergangenheit für die Agentur und ihre Tätigkeit als Prostituierte hat anfertigen lassen, dürfen weiterhin nur dann veröffentlicht werden, wenn die Betroffene tatsächlich noch als Call-Girl arbeitet. Andernfalls liegt eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 08.06.2011 - Az.: VIII ZR 305/10
Leitsatz:

Wird eine in einer eBay-Auktion befindliche Kamera zwischenzeitlich gestohlen, hat der Anbieter das Recht die Auktion vorzeitig zu beenden. Die Rücknahme des Angebotes ist von den AGB-Klauseln von eBay umfasst, so dass kein Kaufvertrag zustande kommt. Der zu dem Zeitpunkt des Diebstahls Höchstbietende hat keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 08.06.2011 - Az.: 26 W (pat) 98/10