Urteile chronologisch
- Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 17.06.2011 - Az.: 7c C 69/10
- Leitsatz:
Bei dem Online-Angebot einer Partnervermittlung, welches erst nach Eingabe der persönlichen Daten Aufschluss über die Entgeltlichkeit gibt, wird die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt. Eine Klausel, wonach die "Kündigung" schriftlich zu erfolgen hat, verstößt gegen geltendes AGB-Recht, wenn demgegenüber der Vertragsschluss formlos erfolgen konnte.
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 17.06.2011 - Az.: 7 U 179/10
- Leitsatz:
Wird in einem eBay-Angebot auf eine bestimmte Beschaffenheit des Artikels hingewiesen, so handelt es sich dabei nicht lediglich um einen werbenden Hinweis. Vielmehr wird die Beschaffenheit Grundlage des Vertrages, so dass sich der Beklagte bei mangelhafter Leistung nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen kann.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 17.06.2011 - Az.: 6 U 8/11
- Leitsatz:
Die Auflistung von zu übermittelnden Daten und die Befreiung vom Bankgeheimnis in einer formularmäßigen "Einwilligungserklärung zur Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung von Dateien" ist rechtmäßig.
- Amtsgericht Bergisch_Gladbach, Urteil v. 16.06.2011 - Az.: 60 C 37/11
- Leitsatz:
Äußert sich eine Frau über ihren Ex-Ehemann nach der Scheidung auf Facebook dazu, dass ein Anwalt teurer als ein Auftragskiller ist und dass es eigentlich unbezahlbar ist, den Ex-Ehemann "los zu sein", dann stellt dies eine rechtswidrige Beleidigungen dar. Der Ex-Ehemann hat einen Anspruch darauf, dass die ihm durch den Rechtsverstoß entstandenen Rechtsanwaltskosten erstattet werden.
- Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 16.06.2011 - Az.: 14 C 16/11
- Leitsatz:
Eine vom Kunden nicht gewollte GPRS-Internet-Verbindung, über deren Bestehen der Mobilfunkhersteller auch nicht ausreichend informiert hat, löst beim Kunden keine Zahlungspflicht aus.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 16.06.2011 - Az.: 25 W (pat) 504/11
- Leitsatz:
Der Werbeslogan "Lächeln schenken" ist für den Bereich IT und Unterhaltungsdienstleistungen nicht als Marke eintragbar. Es handelt sich um gerade in der Werbung übliche Begriffe, die einen Kunden im Zusammenhang mit dem Kauf und Vertrieb der Ware positiv stimmen sollen.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 16.06.2011 - Az.: 25 W (pat) 69/10
- Leitsatz:
Für den Bereich Tee und Kaffee ist die Bezeichnung "Tea Lounge" nicht eintragbar. "Tea Lounge" beschreibt einen Ort, an dem Tee und Kaffee in angenehmer Atmosphäre konsumiert werden kann, so dass die Bezeichnung nicht die erforderliche Unterscheidungskraft aufweist.
- Landgericht Trier, Urteil v. 16.06.2011 - Az.: 10 HK O 3/11
- Leitsatz:
Ein Verstoß gegen die Grundpreisangabe kann eine nicht abmahnbare Bagatelle darstellen. Auch wenn der geforderte Grundpreis nicht richtig angegeben wird, ist nicht jeder Verstoß geeignet, die Mitbewerber erheblich zu beeinträchtigen oder zu benachteiligen.
- Bundesgerichtshof, Beschluss v. 16.06.2011 - Az.: I ZR 200/09
- Leitsatz:
Verstoß gegen Wettbewerbsregeln der Privatwirtschaft als unlautere geschäftliche Handlung
- Oberlandesgericht Bremen, Urteil v. 15.06.2011 - Az.: 1 U 6/11
- Leitsatz:
Die verspätete Vorlage eines technischen Prüfberichts bei streitigen Telefonkosten schiebt lediglich die Fälligkeit der Rechnungsforderung hinaus, der Anspruch bleibt aber dem Grunde nach bestehen. Hat eine technische Vollprüfung stattgefunden, die keine Mängel aufweist, streitet der Anscheinsbeweis für die Richtigkeit der Telefonrechnung.

