Urteile chronologisch
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 28.06.2011 - Az.: 24 W (pat) 44/10
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 28.06.2011 - Az.: 27 W (pat) 166/10
- Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 27.06.2011 - Az.: 36A C 172/10
- Leitsatz:
Der urheberrechtswidrige Upload eines Musikalbums in einer P2P-Musiktauschbörse löst einen Schadensersatz pro Lied von 150,- EUR aus. In einem solchen Fall kann ein Streitwert von 50.000,- EUR gerechtfertigt sein.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 27.06.2011 - Az.: 28 W (pat) 46/10
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 27.06.2011 - Az.: 28 W (pat) 15/10
- Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss v. 24.06.2011 - Az.: 2 U 37/11
- Leitsatz:
Bei einer wirksamen Anfechtung eines Vertrages, der im Rahmen einer Live-Auktion versehentlich geschlossen wurde, kann der Betreiber des Auktionsportals keinen Schadensersatz verlangen, der auf das Erfüllungsinteresse gerichtet ist. Er hat grundsätzlich nur einen Anspruch auf Zahlung eines Vertrauensschadens.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 22.06.2011 - Az.: 28 W (pat) 133/10
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "AKSARAY-Döner" verstößt nicht gegen deutsches Markenrecht. Ein Freihaltebedürfnis für die Namen türkischer Städte liegt nicht vor.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 22.06.2011 - Az.: 6 U 152/10
- Leitsatz:
Einem Regalsystem kann aufgrund seiner besonderen Form und langjähriger Nutzung wettbewerbliche Eigenart zukommen. Die Nachahmung stellt eine unlautere betriebliche Herkunftstäuschung dar. Die Herkunftsverwechslung entfällt nicht schon grundsätzlich dann, wenn der Dritt-Hersteller sein eigenes Kennzeichen auf das Regal hinzufügt.
- Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 22.06.2011 - Az.: 6 U 46/11
- Leitsatz:
Es liegt keine unlautere und damit wettbewerbswidrige Nachahmung vor, wenn eine Täuschung über die betriebliche Herkunft fehlt. Ein solch rechtmäßiger Fall bei dem als Geschmacksmuster geschützten Kosmetiktiegel "Ice Cube", der von dem durchschnittlichen Verbraucher keinem bestimmten Kosmetikanbieter zugeordnet wird.
- Landgericht Saarbruecken, Urteil v. 22.06.2011 - Az.: 10 S 60/10
- Leitsatz:
Es ist von einem Verstoß gegen die guten Sitten auszugehen, wenn ein Anbieter von Gratis-Onlinespielen kostenpflichtige Zusatzfeatures, welche über die Telefonrechnung abgerechnet werden, ohne Altersverifikation anbietet.

