Urteile chronologisch

Bundespatentgericht , Beschluss v. 13.07.2011 - Az.: 29 W (pat) 541/10
Leitsatz:

Der Bezeichnung "Tv.de" ist nicht pauschal die Markenfähigkeit abzusprechen. Wird die Anmeldung der Bezeichnung "Tv.de" für eine Vielzahl von Bereichen als Marke begehrt, so ist das Gericht daher verpflichtet, jeden einzelnen Bereich zu überprüfen.

Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 12.07.2011 - Az.: 4 U 188/11
Leitsatz:

Eine Presseberichterstattung über den Suizid des Sohnes einer ehemaligen Ministerin ist rechtswidrig und verletzt diese in ihrem Recht, mit der Trauer allein gelassen zu werden und den Tod zu verkraften. Der Zeitungsartikel stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte der Betroffenen dar und kann einen Geldentschädigungsanspruch in Höhe von 8.000,- EUR auslösen.

Landgericht Muenchen, Beschluss v. 12.07.2011 - Az.: 7 O 1310/11
Leitsatz:

Das für den Internet-Auskunftsanspruch erforderliche gewerbliche Ausmaß ist bereits dann erreicht, wenn das urheberrechtlich geschützte Werk in uneingeschränkter digitaler Qualität zum freien Download über eine P2P-Tauschbörse ins Internet gestellt wird.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 12.07.2011 - Az.: VI ZR 214/10
Leitsatz:

Bei getrennt ausgesprochenen Abmahnungen, die zum einen aufgrund rechtswidriger Wort- und zum anderen aufgrund rechtswidriger Bildberichterstattung ausgesprochen werden handelt es sich im gebührenrechtlichen Sinn um eine Angelegenheit. Daher ist der Schuldner nicht verpflichtet, die Rechtsanwaltskosten beider Abmahnungen zu zahlen.

Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 12.07.2011 - Az.: 14 U 801/07
Leitsatz:

Das Angebot des Online-Videorekorder-Dienstes "Save.TV" verletzt nicht das Vervielfältigungsrecht der Sendeanstalten, im vorliegendem Fall von RTL. Die Nutzung des Dienstes liegt vorwiegend in der Erstellung von Privatkopien, was grundsätzlich rechtmäßig ist. Eine endgültige Entscheidung hinsichtlich einer möglichen Verletzung der Weitersendungsrechte steht noch aus.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 12.07.2011 - Az.: 33 W (pat) 40/10
Amtsgericht Meldorf, Beschluss v. 11.07.2011 - Az.: 83 C 568/11
Leitsatz:

Die Videoüberwachung des eigenen Grundstücks kann erlaubt sein, wenn schwerwiegende Rechtsverletzungen begangen worden sind und ihnen ohne die Überwachung nicht zumutbar begegnet werden kann. Es liegt aber eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts Dritter vor, wenn die Videoüberwachung auch ein Bewegungsprofil des Nachbarn aufzeichnet, ohne dass dieser in die Aufnahmen eingewilligt hat.

Landgericht Darmstadt, Urteil v. 11.07.2011 - Az.: 22 O 227/11
Leitsatz:

Ein Elektrofachmarkt ist verpflichtet, die Bedingungen einer Werbe-Rabatt-Aktion deutlich darzustellen. Der Kunde muss bereits beim Lesen der Reklame - und nicht erst bei Betreten des Geschäfts - über die Voraussetzungen der Inanspruchnahme der Verkaufsförderungsmaßnahme informiert werden.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 07.07.2011 - Az.: I ZR 181/10
Leitsatz:

Ein Reiseveranstalter, der mit einem zeitlich befristeten Frühbucherrabatt wirbt, muss sich grundsätzlich an diese zeitlichen Grenzen halten. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Rabattaktion aufgrund von Umständen verlängert wird, die nach dem Erscheinen der Werbung eingetreten sind und für den Unternehmer nicht voraussehbar waren.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 07.07.2011 - Az.: I ZR 173/09
Leitsatz:

Eine ursprünglich zeitlich befristete Rabattaktion darf grundsätzlich nicht verlängert werden. Eine solche Verlängerung ist nur dann zulässig, wenn nach dem Erscheinen Umstände eintreten, die für das Unternehmen nicht voraussehbar waren und deshalb bei der Planung der befristete Aktion und der Gestaltung der angekündigten Werbung nicht berücksichtigt werden konnten. Allein der wirtschaftliche Erfolg rechtfertigt noch keine Verlängerung.