Urteile chronologisch

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 15.07.2011 - Az.: 6 U 192/10
Leitsatz:

Der Vertrieb eines Pulvers aus ungenießbaren Pilzen als Nahrungsergänzungsmittel verstößt gegen die Novel-Food-Verordnung, wenn eine Zulassung dieses Nahrungsergänzungsmittels nach der Verordnung nicht erfolgt ist.

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 15.07.2011 - Az.: 5 U 193/10
Leitsatz:

Ein Online-Hotelbewertungsportal ist nicht verpflichtet, die von den Usern eingestellten Beiträge und Kommentare vorab auf Rechtsverletzungen zu überprüfen. Das Internetportal bietet zwar die Plattform für etwaige Kritiken, verfasst diese aber nicht selbst.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 15.07.2011 - Az.: 6 U 59/11
Leitsatz:

Es ist nicht zwingend erforderlich, dass in einer Werbung mit Testergebnissen die Schriftgröße von 6 Pt verwendet wird. Eine kleinere Schriftgröße kann ausnahmsweise dann genutzt werden, wenn die Werbung in ihrer Gesamtheit aufgrund der Gestaltung und Deutlichkeit des Schriftbildes für jeden durchschnittlichen Leser ohne größere Anstrengung oder Konzentration erkennbar ist.

Amtsgericht Essen, Urteil v. 15.07.2011 - Az.: 29 C 502/10
Leitsatz:

Erwirbt ein Käufer ein Softwarepaket mit einem nur zeitlich begrenzten Upgrade, ohne dass ihn der Verkäufer beim Abschluss des Kaufvertrages darauf aufmerksam macht, hat der Käufer einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises sowie Zahlung eines Schadensersatzes.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 14.07.2011 - Az.: I-4 U 42/11
Leitsatz:

Es liegt keine gezielte Behinderung eines Mitbewerbers vor, wenn ein Verteiler von Anzeigenblättern in Verbindung mit Prospektwerbung auch Aufkleber verteilt, die folgenden Wortlaut haben: "Stadt-Anzeiger + Wochenblatt ja - Werbung NEIN". Ein Wettbewerbsverstoß ist nur dann gegeben, wenn es in erster Linie um die wirtschaftliche Schädigung geht.

Amtsgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 14.07.2011 - Az.: 30 C 1549/11
Leitsatz:

Ist zwischen der DENIC und einem Domaininhaber streitig, ob eine von der DENIC ausgesprochene Kündigung und damit einhergehende Löschung von Domains wirksam ist, kann das Gericht bis zur Klärung dieser Frage im Hauptsacheverfahren eine einstweilige Verfügung erlassen und es der DENIC verbieten, die Domains zu löschen.

Verwaltungsgericht Hannover, Urteil v. 14.07.2011 - Az.: 10 A 5452/10
Leitsatz:

Die dauerhafte Videoüberwachung einiger Plätze in der Stadt Hannover ist geeignet, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu verletzen. Dabei genügt es nicht, dass die Polizei die Videoüberwachung "offen" gestaltet und die überwachten Orte im Internet veröffentlicht.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 14.07.2011 - Az.: 30 W (pat) 76/09
Leitsatz:

 Hiffenmark

1. Die Veröffentlichung eines Antrags auf Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten geographischen Angaben und der geschützten Ursprungsbezeichnungen gemäß § 130 Abs. 4 Satz 1 MarkenG kann ausnahmsweise unterbleiben, wenn es bereits an der Antragsbefugnis des Antragstellers gemäß Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 510/2006 fehlt.

2. Das "Ansehen" kann für sich genommen eine Eigenschaft des Erzeugnisses i. S. v. Art. 2 Abs. 1 Buchst. b Verordnung (EG) Nr. 510/2006 darstellen und insoweit auch die Antragsbefugnis eines Einzelantragstellers nach Art. 2 Buchst. b Verordnung (EG) Nr. 1898/2006 begründen. Das Ansehen des Erzeugnisses muss jedoch nachgewiesen sein.

Landgericht Muenchen, Urteil v. 13.07.2011 - Az.: 7 O 13109/11
Leitsatz:

Es ist von einer eigenständigen Nutzungsart auszugehen, wenn ein Fremdsprachenroman eine Kommentierung und eine Vokabelbeilage enthält. Die kommentierte Ausgabe unterscheidet sich vom Vertrieb der ursprünglichen Buchversion, so dass keine Erschöpfung vorliegt. Die Verbreitung der kommentierten Buchfassung bedarf der Zustimmung des Rechteinhabers.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 13.07.2011 - Az.: 29 W (pat) 90/10
Leitsatz:

Der Begriff "Einfach" ist als Marke für die Bereiche Medien, Events und Werbung nicht geschützt. Es ist ein in der Werbung und in der allgemeinen Sprache üblicher Begriff, dem jegliche Unterscheidungskraft fehlt.